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Loveparade-Strafverfahren – Klage nicht zugelassen: Kommentar - Rundschau Duisburg
Zu hohe Erwartungen: Individuelle Schuld Einzelner nicht strafrechtrechtlich nachweisbar Von Petra Grünendahl Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat die Anklage im Loveparade-Strafverfahren nicht zugelassen. Zu wenig konnte nach Ansicht des Gerichts die Beweislage – insbesondere das Gutachten von Prof. Dr. Keith Still als Hauptbeweismittel – hinreichende Verdachtsmomente belegen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu […]
Petra Grünendahl