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Zukunft für Stahl: thyssenkrupp und IG Metall erzielen gemeinsames Verhandlungsergebnis zu geplantem Joint Venture im Stahlbereich

  • thyssenkrupp einigt sich mit Arbeitnehmervertretern über den Abschluss eines Tarifvertrags
  • Tarifvertrag beinhaltet Regelungen zu Standort- und Beschäftigungssicherung und Investitionen
  • Vereinbarung erlaubt thyssenkrupp die Umsetzung der strategischen und operativen Ziele für das Joint Venture
  • Tarifkommission der IG Metall empfiehlt Annahme
  • Personalvorstand Oliver Burkhard: „Wir haben diese Lösung gemeinsam mit der Arbeitnehmerseite erarbeitet. Das entspricht unserer Unternehmenskultur. Mit diesem Ergebnis werden wir dem Unternehmensinteresse und den Interessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht.“
Foto: thyssenkrupp Steel Europe AG – TKSE.

thyssenkrupp und die IG Metall haben in der vom thyssenkrupp-Aufsichtsrat eingesetzten gemeinsamen Arbeitsgruppe ein Verhandlungsergebnis zum Abschluss eines Tarifvertrags erzielt. Dieser regelt tarifliche Rahmenbedingungen für den geplanten Zusammenschluss der europäischen Stahlaktivitäten von thyssenkrupp und Tata Steel Europe in einem 50/50-Joint Venture. Die Einigung gilt für alle deutschen Stahlstandorte von thyssenkrupp. Der Tarifvertrag soll mit Start des Gemeinschaftsunternehmens in Kraft treten und rund 8 Jahre bis zum 30.09.2026 gelten.

thyssenkrupp hatte im September die Gründung eines Joint Ventures seiner europäischen Stahlaktivitäten mit Tata Steel Europe angekündigt. Ziel des Joint Ventures ist es, einen führenden europäischen Flachstahlanbieter zu schaffen und diesen als Qualitäts- und Technologieführer zu positionieren. Das neue Unternehmen würde einen Pro-forma-Umsatz von etwa 15 Mrd € erzielen und etwa 48.000 Mitarbeiter beschäftigen.

Dr. Heinrich Hiesinger, Vorstandsvorsitzender der thyssenkrupp AG: „Mit dem heute erzielten Ergebnis haben wir eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen, unsere strategische Zielsetzung zu erreichen und gleichzeitig den Interessen unserer Beschäftigten gerecht zu werden. Die Einigung entspricht damit unserem Verständnis von unternehmerischer Verantwortung. Sie gibt uns zum einen die Möglichkeit, die für das Joint Venture angekündigten wirtschaftlichen Vorteile und Synergien zu erzielen und damit wie geplant Mehrwert für thyssenkrupp und seine Aktionäre zu schaffen. Gleichzeitig geben wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gemeinschaftsunternehmens eine gute Zukunftsperspektive und sichern Arbeitsplätze.“

Wesentliche Inhalte der Einigung sind:

Mit dieser Einigung wird eine Beschäftigungssicherung bis zum 30.09.2026 vereinbart. Das bedeutet, dass der bereits angekündigte erforderliche Abbau von bis zu 2.000 Stellen sozialverträglich so wie auch in der Vergangenheit umgesetzt wird.

Auch zur Standortsicherung wurde eine weitreichende Lösung erzielt. Für die Mehrheit der Standorte ist eine Sicherung bis zum 30.09.2026 vorgesehen. Innerhalb dieser Standortsicherung ist die Anpassung einzelner Anlagen und Aggregate weiterhin möglich. Für einzelne Betriebsteile in Bochum, Eichen und Hüttenheim ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung Ende 2020 zur Frage der Fortführung vereinbart; unabhängig davon gilt für diese Betriebsteile eine Standortsicherung bis Ende 2021.

In die deutschen Standorte soll auch in Zukunft auf dem heutigen Niveau investiert werden. Zielsetzung sind mindestens 400 Mio € jährlich, die unter anderem zur Weiterentwicklung der Produktionsanlagen verwendet werden.

Die bestehenden Aus- und Weiterbildungskapazitäten bleiben erhalten und sind somit ein Eckpfeiler für den Erfolg des Joint Ventures. Gegenwärtig werden circa 1.500 junge Menschen im Stahlbereich ausgebildet.

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thyssenkrupp wird für mindestens sechs Jahre am Joint Venture beteiligt sein. Gleichzeitig ist währenddessen eine Veränderung der Anteilseignerstruktur, gegebenenfalls durch einen Börsengang, nicht ausgeschlossen.

Neben dem Erhalt der Montanmitbestimmung in Deutschland ist im Tarifvertrag vorgesehen, dass ein Employee Executive Committee (EEC) gegründet wird, in dem Vorstand und Vertreter der Arbeitnehmer des Joint Ventures dreimal jährlich über strategische Themen beraten.

Die Arbeitnehmervertreter beim Stahl werden weiterhin dem Konzernbetriebsrat der thyssenkrupp AG angehören. Die Arbeitnehmer beim Stahl behalten das aktive und passive Wahlrecht für den Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG.

Oliver Burkhard, Personalvorstand der thyssenkrupp AG: „Wir haben uns auf den Abschluss eines Tarifvertrags geeinigt, der all das berücksichtigt, was uns bei thyssenkrupp wichtig ist: eine gemeinsame Lösung mit der Arbeitnehmerseite, die unserer Unternehmenskultur entspricht. Mit diesem Ergebnis werden wir dem Unternehmensinteresse und den Interessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht. Damit geben wir unseren Beschäftigten Sicherheit und schaffen für das Joint Venture eine gute Zukunftsperspektive.“

Die IG Metall will im Januar das Ergebnis an den Stahlstandorten von thyssenkrupp zur Abstimmung stellen. Die Tarifkommission der Gewerkschaft hat empfohlen, das Verhandlungsergebnis anzunehmen.

Im Rahmen der derzeit stattfindenden Due Diligence werden unabhängige Gutachten zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Joint Ventures sowie den Pensionsverpflichtungen von Tata Steel Europe in Großbritannien erstellt. Nach Abschluss der Due Diligence wird die Unterzeichnung eines Vertrages für das Joint Venture Anfang 2018 angestrebt. Das Closing, also der tatsächliche Vollzug des Zusammenschlusses, könnte dann nach Freigabe durch die Kartellbehörden Ende 2018 erfolgen.
thyssenkrupp AG

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