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Loveparade-Strafverfahren: Landgericht Duisburg lässt Anklage nicht zu - Rundschau Duisburg
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat die Anklage im Loveparade-Strafverfahren nicht zugelassen. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde abgelehnt. Der Beschluss wurde am 30.03.2016 gefasst und heute den Verfahrensbeteiligten bekannt gegebenen. Danach wird es keine Hauptverhandlung gegen die zehn angeschuldigten Personen geben.Das Gericht hat die gesetzliche Aufgabe, die mit der Anklage erhobenen Vorwürfe zunächst […]
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