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Stiftung Duisburg 24.7.2010 zur Bekanntgabe der Nichtzulassung des Prozesses

stiftung-duisburg-24-07-2010„Die Nachricht über die Entscheidung des Duisburger Landgerichts, die Loveparade-Anklage nicht zuzulassen, hat bei Hinterbliebenen und Betroffenen Bestürzung und Fassungslosigkeit ausgelöst. Sie hatten sich von einem Prozess die Antwort auf die Frage erhofft, wer die Verantwortung für Tod von 21 jungen Menschen und die über 500 Verletzten und Traumatisierten trägt.

Die „Stiftung Duisburg 24.7.2010″ sieht nun ihre wichtigste Aufgabe darin, den Hinterbliebenen und Betroffenen zu helfen, diesen Schock zu verarbeiten. In Gesprächen mit ihnen ist immer deutlich geworden, wie wichtig es für sie ist, dass die Ursachen der Katastrophe von einem Gericht aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Dass dies nun trotz jahrelanger Ermittlungen einer Sonderkommission der Polizei und der Duisburger Staatsanwaltschaft sowie der Einschaltung eines international anerkannten Gutachters nicht geschehen soll, macht die Hinterbliebenen und Betroffenen fassungslos.“

– Pressemeldung der Stiftung Duisburg 24.7.2010 –

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