Nicht alles, was legal ist, ist auch anständig!
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Von Petra Grünendahl
Gespräche über Einsparungen hätte sie ja noch verstanden, ja begrüßt, begründete Claudia Leiße, Fraktionsvorsitzende der Grünen, ihren Gegenantrag. Gespräche habe es aber nie gegeben. Wegen der fast nicht vorhandenen Auswirkungen auf den Haushalt war der gemeinsame Antrag der beiden größten Fraktionen im Stadtrat, SPD und CDU, nicht in den Haupt- und Finanzausschuss einzubringen gewesen. Er wurde direkt als Beschlussvorlage in den Rat eingereicht worden. Ohne vorherige Gespräche mit andere Parteien oder Gruppierungen. Nachdem der Antrag erst Anfang letzter Woche eingereicht worden war und die Mehrheitsverhältnisse im Rat mehr als klar sind, stand schon vor der Debatte fest, wie es ausgeht: Geschlossene Zustimmung von SPD und CDU, geschlossene Ablehnung des Antrages von allen anderen (bei zwei Enthaltungen). Angst um ihren Fraktionskostenzuschlag brauchten SPD und CDU angesichts ihrer Mehrheit im Rat nicht haben.
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So profitieren von der Neuregelung ab 2017 nur diejenigen, die den Antrag eingebracht haben: SPD und CDU bekommen mehr Geld. Ganz offensichtlich spekulieren die Befürworter des Antrages, dass der Wähler diesen Akt der Selbstbedienung bis zur nächsten Kommunalwahl (Ratswahl) im Jahr 2020 wieder vergessen hat. Denn der Wählerwille, der die kleineren Wählergruppen in den Rat gebracht hat, wurde hier auf jeden Fall mit Füßen getreten. Mitten in der Wahlperiode (zum 1. Januar 2017 treten die neuen Fraktionszuwendungen in Kraft) sind nicht nur deren Planungen über den Haufen geworfen, sondern es drohen gerade dort Mitarbeiterstellen reduziert oder ganz aufgegeben zu werden, weil man sich die bisherige politischen Arbeit im Mandat des Bürgers nicht mehr leisten kann. Die Kürzung der Zuwendungen insgesamt macht bei kleinen Fraktionen gute 40 Prozent aus, da auch die Kopfpauschen für Ratsleute leicht gesenkt wurde.
Gemäß einem Beschluss von 2008 erhalten Ratsgruppen wie die FDP, die AfD, das rechtsradikale Bündnis „NPD / Bürger für Duisburg“ oder die Republikaner „eine proportionale Ausstattung, die zwei Drittel der finanziellen Zuwendungen entspricht, die die kleinst mögliche Fraktion erhält oder erhalten würde“ (siehe hier: https://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/getfile.php?id=1421475&type=do).
© 2016 Petra Grünendahl (Text und Fotos)
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