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Loveparade-Strafverfahren: Generalstaatsanwaltschaft unterstützt Beschwerde beim OLG Düsseldorf

justiz_rgbDie Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungsakten dem zuständi-gen Strafsenat beim Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung über die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft Duisburg und verschiedener Nebenkläger gegen den Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 30. März 2016, mit welchem die Eröffnung des Hauptver-fahrens gegen zehn Angeschuldigte wegen fahrlässiger Tötung u. a. gemäß § 204 Abs. 1 StPO aus tatsächlichen Gründen abgelehnt worden ist, vorgelegt.

Der umfassenden und überzeugenden Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft Duisburg ist die Generalstaatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung uneingeschränkt beigetreten.

– Pressemeldung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf –

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