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Loveparade-Strafverfahren: Stellungnahme der Stiftung „Duisburg-24-7-2010“

Zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, den Prozess nun doch stattfinden zu lassen:

Der Sprecher des Kuratoriums, Jürgen Thiesbonenkamp, und Mitglieder des Beirats der „Stiftung Duisburg 24.7.2010“ begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ausdrücklich. Jürgen Widera, Vorstand der Stiftung und Ombudsmann der Loveparade-Opfer:
„Wir haben nun die Hoffnung darauf, dass durch die juristische Aufarbeitung die Ursachen aufgeklärt werden.“

Mit großer Erleichterung haben die Angehörigen der 21 Todesopfer sowie die Betroffenen der Loveparade-Katastrophe vom 24.Juli 2010 die Nachricht aufgenommen, dass es nun doch zu einem Prozess kommen wird. Nachdem das Landgericht Duisburg vor einem Jahr die Eröffnung des Prozesses abgelehnt hatte, hatten die Duisburger Staatsanwaltschaft und Opferanwälte Beschwerde beim Oberlandesgericht in Düsseldorf eingelegt.

Manfred Reißaus, der seine Tochter bei der Loveparade-Katastrophe verloren hat und Sprecher der Angehörigen im Beirat der Stiftung ist, sagte: „Ich bin sehr froh, dass das Oberlandesgericht so entschieden hat. Alles andere wäre wie ein Schlag ins Gesicht gewesen. Mit dem Abschluss eines Prozesses haben wir die Chance, unseren inneren Frieden zu finden. Viele Angehörige hätten schon die Sorge gehabt, dass durch die Prozessverzögerung die Verjährungsfrist für die Beschuldigten ablaufen könnte.“

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Katrina Meyer, Vertreterin der Betroffenen der Loveparade-Katastrophe im Beirat: „Als ich die Nachricht im Radio gehört habe, kamen mir sofort die Tränen. Es ist so immens wichtig für alle Betroffenen, dass der Prozess nun endlich stattfinden wird.“
Die Stiftung wird sich nun darauf vorbereiten, die Angehörigen und Betroffenen während des Prozesses zu betreuen.

– Pressemitteilung der Stiftung „Duisburg-24-7-2010“ –

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