Hauptverhandlung könnte nach der Terminplanung der Kammer am 6. oder 8. Dezember 2017 beginnen
Der Vorsitzende der 6. Großen Strafkammer hat den Verteidigern und Nebenklagevertretern im Loveparade-Strafverfahren Terminvorschläge für den Beginn der Hauptverhandlung unterbreitet.
Die Verfahrensbeteiligten haben von der Kammer Gelegenheit zur Stellungnahme zur Terminplanung binnen zwei Wochen erhalten. Die Kammer weist in ihrer Verfügung bereits darauf hin, dass auf Belange einzelner Personen wegen der Vielzahl an Verfahrensbeteiligten nur in Ausnahmefällen Rücksicht genommen werden kann.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 36 KLs 10/17
– Pressemeldung des Landgerichts Duisburg –
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