Anzeige

Bivsi-Petition: Druck aufbauen mit einem zahnlosen Tiger?

Zehntausende Stimmen für die Katz! – Grüne Duisburg wollen aus Abschiebung Honig saugen – OB Link setzt sich für Rückkehr von Bivsi ein im Rahmen des rechtlich Möglichen.

Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link. Foto: Jürgen Rohn.
KOMMENTAR (JR) Seit 2005 ist die Einreichung von Online-Petitionen beim Deutschen Bundestag nach einem besonderen förmlichen Verfahren möglich. Der Bundestag hat dafür eine eigene Online-Petitions-Webseite auf Basis des SMF. Inoffizielle Petitionsplattformen, wie openPetition, sind rechtlich für einen Petitionsausschuss des Bundestages nicht relevant. Die Wirkung inoffizieller Online-Petitionen ist ohnehin umstritten, nicht zuletzt, da die Gültigkeit der Unterzeichnungen schwierig zu kontrollieren ist. Kritiker bemängeln die oberflächlichen Art und Weise, in der dies mithilfe der Neuen Medien geschehe und bezeichnen dies mit den Begriffen Clicktivism und Slacktivism. Eine nicht offizielle Online-Petition ist somit grundsätzlich nicht an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtet. Der Petitionsausschuss des Bundestags wird deswegen die Bivsi-Petition über openPetition nicht annehmen. Es ist daher sehr bedauerlich, das Zehntausende eine Petition zeichneten und die verwendete Plattform für den Petitionsausschuss des Bundestages nicht gültig ist. Gerade, weil den Eltern von Bivsi Betrug durch falsche Identitätsangaben nachgewiesen wurde, muss eine Plattform für eine Petition an den Bundestag über jeden Zweifel erhaben sein. Angaben zu Mitzeichnern, die sich nicht in vorgeschriebener Weise validieren lassen, sind wertlos. Mit anderen Worten, die Summe der Zeichner kann wahr sein, sie kann aber auch teilweise durch Klickbots erzeugt worden sein. Überprüfen lässt sich das in der vorgeschriebenen Form durch den Petitionsauschuss des Bundestages leider nicht.

Währenddessen möchten die Grünen Duisburg politisch aus der Abschiebung Honig saugen: Die Schülerin des Steinbart Gymnasiums hat hierbei vermutlich nur eine Chance auf Rückkehr über Oberbürgermeister Sören Link und die Stadtverwaltung. Mit Demos fahren Grüne dieses Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt sauer, denn rechtlich haben sie keinen Anspruch, auf den sie pochen können.

Um es klarzustellen, so tragisch der Sachverhalt auch ist, es gibt keine Rechtsgrundlage, Forderungen zu stellen. Die Rechtsposition der Stadt wurde in allen Instanzen der Verwaltungsgerichte überprüft und für richtig befunden. Man ist Bittsteller und kann dankbar sein. das Oberbürgermeister Link in den letzten Tagen sich der Presse verweigerte, weil er nach einer tragfähigen Lösung suchte. Ein so genanntes „humanitäres Visum“ lässt sich allenfalls mit sehr viel Wohlwollen seitens der Stadt und entsprechenden Stellungnahmen für Bivsi allein rausholen. Das wäre dann mit Folgekosten verbunden, da das Mädchen mittellos ist und von irgendwas in den nächsten Jahren leben muss. Sören Link ist zu keiner „Bringschuld“ verpflichtet, denn die Auseinandersetzung der Ausländerbehörde Duisburg mit Bivsis Eltern begann weit vor seiner Amtszeit. Wenn man schon einem Politiker den „Schwarzen Peter“ anlasten möchte, dann erscheint eine Demo vor dem Reisebüro von Adolf Sauerland logischer.

Anzeige

Menschlich hätte man im Vorfeld anders entscheiden können. Das Problem ist derweil, wenn Bivsis Eltern zurückkehren, würden sie sich wegen eines Einreiseverbots strafbar machen. Mit Eventdemos im Stil der Grünen Duisburg führt man einen zahnlosen Tiger zum Rathaus spazieren. Zurück bleibt dabei auf der Strecke hoffentlich nicht Bivsi, deren Zukunft Oberbürgermeister Sören Link zur Chefsache machte und der als Dank von den Grünen und der Schülervertretung als Quelle allen Übels dargestellt wird. Dass die Grünen die Gymnasiastin aus Wahlkampf Gründen scheinbar verheizen, verdeutlicht die ganze Tiefe der aktuellen Misere. Es gilt, zu hoffen, dass Sören Link, der gleichzeitig auch Botschafter der Kindernothilfe ist, mit dem Herzen sieht und Bivsi aus Nepal wieder nach Duisburg holt.

© 2017 Jürgen Rohn (†)

Anzeige

Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen