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Loveparade-Strafverfahren: Kammer lehnt Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit ab - Rundschau Duisburg
Mit Beschluss vom 7. September 2017 hat die 6. Große Strafkammer im Loveparade-Strafverfahren einen der beiden Hauptschöffen aufgrund einer Selbstanzeige wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.Der Schöffe hatte im August 2010 gegenüber einer Zeitung geäußert, er verstehe nicht, wie man so etwas [die Loveparade 2010] planen könne. Es seien nur „Dilettanten am Werk gewesen“. Weiter […]
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