Erlass zeigt schon jetzt Spielräume auf
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart stellte gestern (23.04.) den Industrie- und Handelskammern in NRW in einem Gespräch die Pläne der Landesregierung zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) vor. Damit wolle sie Zukunftsinvestitionen und die wirtschaftliche Dynamik fördern, so Pinkwart.
„Die geplanten Änderungen weisen in eine gute Richtung. Die Landesregierung löst damit ihr Versprechen größtenteils ein, den Unternehmen in NRW durch eine wirtschaftsfreundlichere Landesplanung mehr Freiräume einzuräumen“, begrüßt Burkhard Landers, Präsident der Niederrheinischen IHK Duisburg-Wesel-Kleve, die Initiative.
Ein positives Signal gibt es bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen: Die Ausnahmeregelungen für die Ansiedlung insbesondere von Logistikbetrieben außerhalb der Siedlungsbereiche werden erweitert. „Das schafft Freiräume für die Logistik, ohne Wohngebiete zusätzlich zu belasten“, so Landers. Inwieweit dies die Realisierung des Gewerbegebiets Kohlenhuck in Moers erhöht, wird von den genauen Änderungen des LEP abhängen. Bisher war das aufgrund der strengen Vorgaben nicht möglich.
Erleichtern will die Landesregierung außerdem den Abbau von Rohstoffen. Dazu soll es Änderungen bei der Ausweisung von Flächen für den Kies- und Sandabbau geben. „Für die Abbau-Unternehmen in unserer Region bedeutet das Planungssicherheit. Vor allem mit Blick auf die anhaltend boomende Bauwirtschaft wird so die Förderung der dafür wichtigen Rohstoffe Sand und Kies gesichert“, lobt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger.
Ein weiteres positives Signal geht auch in Richtung Flughäfen. Die bisher bestehende Unterscheidung zwischen regional- und landesbedeutsamen Flughäfen soll gestrichen werden. Das bedeutet: Alle sechs Flughäfen in NRW sollen sich zukünftig gleichermaßen entwickeln können, auch der Flughafen Weeze.
„Wir wünschen uns, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) die von der Landesregierung bereits angekündigten Änderungen nun schnell in sein Regionalplanverfahren überträgt. Es wäre schön, wenn der RVR mit gleichem Tempo vorangeht, wie es die Landesregierung vormacht“, so Dietzfelbinger.
Der geänderte LEP soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten. Damit Kommunen und Regionalplanungsbehörden mit Blick auf die geplanten Änderungen auch jetzt schon Handlungsspielräume erhalten, hat die Landesregierung einen Erlass veröffentlicht. Er zeigt auf, wie auf Grundlage des geltenden LEPs wichtige planerische Standortentscheidungen umgesetzt werden können.
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg – Wesel – Kleve
Foto: MWIDE NRW / E. Lichtenscheidt
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