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Polizei Duisburg / Krefeld: Lkw-Kontrollen an der B288

Überladung, Fahrzeugmängel, Lenkzeiten und Tempo: Sicherheitsrelevanten Verstößen auf der Spur
Von Petra Grünendahl

Alles im grünen Bereich: Ein Trecker mit zwei Anhängern auf der Lkw-Waage. Foto: Petra Grünendahl.
Langsam fährt der Trecker mit seinen zwei Anhängern über die mobile Radlastwaage. „Jede Achse, die über die Metallplatten fährt, wird separat gemessen und ausgewertet“, erzählte Polizeihauptkommissar (PHK) Klaus Dulisch. Daraus ergebe sich die Gesamtlast des Fuhrwerks. Die Anhänger des Treckers sind unbeladen: Mit 15,5 Tonnen bleibt das Gespann damit im Rahmen. Zwei Lkw bringen statt der erlaubten 40 Tonnen 400 bzw. 800 Kilogramm mehr auf die Waage. „Das gibt lediglich Verwarnungen“, erklärte Polizeihauptkommissar Sigurd Wankel vom Verkehrsdienst Duisburg, der die Messergebnisse in einem Kleinbus neben der Messstelle auswertet. Die Weiterfahrt untersagt hat er allerdings dem Fahrer eines rumänischen Transporters mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Der mit neun Personen beladene Sprinter brachte 4,6 Tonnen auf die Waage (30 Prozent mehr als erlaubt), der Anhänger wog beladen 2,5 statt der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen 2 Tonnen (25 Prozent).

Insgesamt 31 Polizeibeamte der Präsidien Duisburg und Krefeld waren bei der Lkw-Kontrolle im Einsatz. Foto: Petra Grünendahl.
Auf der B288 zwischen Mündelheim und der Rheinbrücke hatten die Polizeipräsidien Duisburg und Krefeld eine gemeinsame Lkw-Kontrollstelle eingerichtet. Über einen Zeitrahmen von gut sechs Stunden kontrollierten 31 Polizeibeamte schwerpunktmäßig Lastkraftwagen. Beide Polizeipräsidien hatten die lokale Presse eingeladen, sich vor Ort ein Bild zu machen. Lenkzeitverstöße, Mängel an Fahrzeugen, Ladungssicherung und Überladung standen im Fokus. Mit Hilfe der mobilen Radlastwaage überprüften die Beamten außer Lkw weitere Fahrzeuge wie landwirtschaftliche Zugfahrzeuge oder Transporter. Auffällige Pkw zog man ebenfalls zu einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle heran. Neben Fahrzeugmängeln überwiegend an getunten Fahrzeugen gingen der Polizei unter anderem fünf Fahrer ins Netz, die wegen Alkohol oder Drogen zur Blutprobe mussten und denen die Weiterfahrt untersagt wurde. Dazu kamen Geschwindigkeitskontrollen.

155 überprüfte Lkw, 20 von ihnen mussten auf die Waage

Die Lkw-Waage misst, welches Gewicht an jeder einzelnen Achse aufliegt. Foto: Petra Grünendahl.
Um 7 Uhr morgens hatte die Polizei die mobile Radlastwaage auf der rechten Fahrspur Richtung Essen aufgebaut und Messgeräte in Stellung gebracht. Fahrzeuge mit Computern zur Auswertung der Messergebnisse inklusive eine mobile elektronische Blutprobenüberprüfungseinheit waren ebenfalls an der „Geisterkreuzung“ (vorbereitete Kreuzung) zwischen Kegelstraße (Duisburg-Mündelheim) und der Krefeld-Uerdinger Brücke platziert. Darüber hinaus winkte die Polizei Fahrzeuge (beileibe nicht nur Lkw) für allgemeine Verkehrskontrollen und Lenkzeitüberprüfungen raus.

Polizeibeamte lotsten die Fahrer über die Lkw-Waage. Foto: Petra Grünendahl.
Polizeihauptkommissar Sigurd Wandel liest die Messergebnisse der Lkw-Waage aus. Foto: Petra Grünendahl.
Die Polizei in NRW verfügt über sechs mobile Lkw-Waagen, eine davon gehört der Polizei Duisburg. „Bislang wurde sie primär auf der Moerser Straßen in Rheinhausen eingesetzt“, wusste Polizeihauptkommissar Wolfgang Münster von der Verkehrsdirektion zu berichten. Seit drei Monaten habe man die Anlage, mittlerweile bräuchten nur noch zehn Minuten, sie aufzubauen. Die Fahrspuren bestehen aus Kunststoff. Die Metallplatten in der Mitte sind als elektronische Waage direkt mit dem Computersystem im Polizeibus verbunden. Anhand der vorgelegten Fahrzeugpapiere können die Messergebnisse auf Überschreitungen der erlaubten Lasten überprüft werden. „Freigrenzen gibt es nicht“, erklärte PHK Wandel. Bei Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts gibt es bis 10 Prozent Gewichtsüberschreitung ein Verwarngeld, bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen nur bis 5 Prozent. Wer mehr überladen hat, bekommt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und darf nicht mehr weiterfahren, bis die Lademenge verringert wurde (zum Beispiel durch Umladen in ein weiteres Fahrzeug).

Weiterfahrt untersagt: Rumänischer Sprinter mit neun Personen an Bord und ebenfalls überladenem Anhänger. Foto: Petra Grünendahl.
Zur Überprüfung der Lenkzeiten überprüfe man die Fahrerkarten, erzählte PHK Münster. Sie geben Auskunft über die letzten 42 Tage und listen beim Auslesen alle Verstöße in Rot auf. Dabei sei man aber beim Bewerten der Daten nicht päpstlicher als der Papst: „Wenn der Fahrer mal nur 43 Minuten Pause gemacht hat, weil seine Uhr nicht mit der Uhr im Fahrzeug übereinstimmt, geht das in Ordnung“, sagte Münster. Obwohl die Software diese Pause wegen der nicht erreichten 45 Minuten nicht anerkenne. Darüber hinaus kontrolliere man die Papiere von Fahrer, Fahrzeug und Ladung. So braucht man zum Beispiel für den Gefahrguttransport spezielle Genehmigungen, die bei Kontrollen vorgelegt werden müssen.

Das Sicherheitsrisiko fährt mit

Das Ende der Rückfahrt vom Parookaville-Festival in Weeze: Auffällig getunt, Hauptuntersuchung im vierten Monat überschritten und total abgefahrene Reifen (unter dem gesetzlichen Mindestwert von 1,6 Millimetern). Foto: Petra Grünendahl.
Verstöße gegen die Ladungsgrenze können den Fahrer als Ordnungswidrigkeit bis zu 380 Euro kosten, bei Gefahrguttransporten sogar bis 570 Euro. Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg gibt es für Ordnungswidrigkeiten dann obendrauf. Der Halter des Fahrzeugs wird zusätzlich zur Kasse gebeten. Die Überladung eines Fahrzeugs ist schließlich kein Kavaliersdelikt, sondern eine Gefährdung auch für andere Verkehrsteilnehmer. Fahrzeuge sind technisch für ihr zulässiges Gesamtgewicht ausgelegt. Ist das Fahrzeug schwerer, kommt es schneller ins Schlingern, Bremswege verlängern sich. Das kann in Extremsituation zum Unfall führen, Unfallfolgen für alle Beteiligten maximieren.

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Ähnliches gilt für Lenkzeitüberschreitungen (übermüdete Fahrer!), mangelhafte Ladungssicherung, Fahrzeugmängel oder überhöhte Geschwindigkeit – nicht nur bei Lkw, sondern bei Kraftfahrzeugen aller Art!

Zur Pressemeldung der Polizei Duisburg geht es hier:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/4015917

© 2018 Petra Grünendahl (Text und Fotos)

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