Klage abgewiesen: Schienenanbindung entlastet die Straßen
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger. Foto: Niederrheinische IHK.Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die geplanten Schutzmaßnahmen vor Lärm und Erschütterung am Kaisergarten in Oberhausen sind ausreichend. Der Stadt Oberhausen gingen die Maßnahmen, die der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen – Emmerich (Betuwe-Linie) ausweist, nicht weit genug. Das Gericht wies die Klage der Stadt ab. Dazu Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK Duisburg-Wesel-Kleve: „Von Leipzig geht ein wichtiges Signal aus – auch für die anderen Planfeststellungsabschnitte entlang der Strecke. Deshalb müssen jetzt endlich alle Verfahren zügig abgeschlossen werden. Die Betuwe-Linie zählt zu den wichtigsten Infrastrukturprojekten unserer Region. Von der Schienenanbindung an den Hafen Rotterdam profitiert die gesamte Rhein-Ruhr-Region. Das gilt vor allem für den Logistikstandort Duisburg mit seiner Schnittstellenfunktion für europäische Bahnverkehre. Gerade unsere Industrie ist existentiell auf den Transportweg über die Schiene angewiesen.“ Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
Duisburg – Wesel – Kleve zu Duisburg
Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen