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Loveparade-Prozess: Statement der Staatsanwaltschaft Duisburg zu dem Inhalt des Rechtsgesprächs - Rundschau Duisburg
Im Rahmen des gestrigen Rechtsgesprächs zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft, den Verteidigern und den Nebenklagevertretern wurde die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 bzw. nach § 153a Abs. 2 der Strafprozessordnung erörtert.Das Gericht kann mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten das Verfahren nach § 153 der Strafprozessordnung einstellen, wenn die […]
Petra Grünendahl