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Loveparade-Strafverfahren: Verfahrenseinstellung bei sieben Angeklagten

Strafverfahren wird gegen drei Angeklagte fortgesetzt

Mit Beschluss vom 6. Februar 2019 hat die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg das Strafverfahren gegen sechs (ehemalige) Bedienstete der Stadt Duisburg und einen Mitarbeiter des Veranstalters eingestellt. Keiner dieser Angeklagten muss einen Geldbetrag zahlen. Das Verfahren ist damit für die sieben Personen nach 14monatiger Hauptverhandlung und 101 Verhandlungstagen beendet. Die Verfahrenseinstellung ist nicht mit einer Feststellung von individueller Schuld verbunden. Für sämtliche Angeklagte, die aus dem Verfahren ausscheiden, besteht weiterhin die Unschuldsvermutung. Zu den Gründen für diese Entscheidung gibt es hier die Presseerklärung vom 17. Januar 2019.

Die drei Mitarbeiter des Veranstalters, die nach dem Vorschlag des Gerichts und den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft anlässlich der Einstellung einen Geldbetrag zahlen sollten, haben einer Verfahrensbeendigung auf diesem Weg nicht zugestimmt. Gegen sie wird das Verfahren fortgeführt. Der nächste Termin zur Hauptverhandlung steht bereits am 12.02.2019 an. In den nächsten Wochen sollen nach den Planungen des Gerichts weitere Polizisten und Mitarbeiter des Veranstalters als Zeugen vernommen werden.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 36 KLs 10/17
Landgericht Duisburg

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Siehe hierzu auch:

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