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Stadt Duisburg erstattet Strafanzeige: Widerstand bei Bombenentschärfung kann teuer werden

Kampfmittelbeseitigung: Die Entschärfung von Blindgängern ist mit hohen Risiken verbunden. Foto: Petra Grünendahl.
Bei der Entschärfung einer Säurezünderbombe in Duisburg-Meiderich kam es am 28. März zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen, weil sich Anwohner weigerten, ihre Wohnungen im unmittelbaren Gefahrenbereich zu verlassen.

Ein Anwohner, der in der Evakuierungszone wohnte, widersetzte sich den mehrfachen Aufforderungen der Einsatzkräfte seine Wohnung zu verlassen. Gegen diese Person hat die Stadt Duisburg nun Strafanzeige erstattet. „Eine solche Widerstandshandlung kann nicht hingenommen werden. Da gibt es Null Toleranz! Durch die Weigerung, die Wohnung zu verlassen, kamen insbesondere die in der Nähe eingesetzten Einsatzkräfte in erhebliche Gefahr“, so Oberbürgermeister Sören Link. „Wäre die gefundene Bombe unkontrolliert explodiert, was bei Bomben mit Langzeitzündern durchaus möglich ist, hätte dies zu schweren bis tödlichen Verletzungen führen können.“

Der Betroffene hat nun auch die Kosten zu tragen, die durch die Widerstandshandlung entstanden sind.

Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Weisungen zum Verlassen von Gefahrenbereichen unbedingt zu befolgen sind.

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Bomben müssen nach ihrem Fund nach aktueller Erlasslage am selben Tag entschärft werden. Bei Säurezünderbomben ist besondere Eile geboten.
Stadt Duisburg
Foto: Petra Grünendahl

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