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Grundrecht auf Gegendemonstration: Offener Brief an die Polizeipräsidentin

Offener Brief zu dem Polizeieinsatz am 1. Mai in Duisburg-Wanheimerort

Sehr geehrte Frau Dr. Bartels,

Recht auf Gegendemonstration: Umstrittener Polizeieinsatz bei der Rechten-Demonstration am 1. Mai in Duisburg-Wanheimerort. Foto: Peter Ansmann / Ruhrbarone.
der ver.di Bezirksvorstand hat sich mit den Vorgängen rund um den Aufmarsch der Partei „DIE RECHTE“ am 1. Mai in Wanheimerort beschäftigt. Anlass waren massive Beschwerden von Mitgliedern über den Polizeieinsatz, der ihnen eine Teilnahme an einer ordnungsgemäß angemeldeten Gegendemonstration schwer bis unmöglich machte.

Es wurde vorgetragen, dass die Polizei in provozierender Art und Weise unentwegt Wasserwerfer auf die Mehrheit der Gegendemonstranten richtete. Ca. 7 bis 9 Polizisten mit der Bezeichnung BF 11 und BF 12 auf den Helmen stürmten als Stoßtrupp in eine Gruppe von Gegendemonstranten und zog einzelne Demonstranten heraus. Diese aggressive Aktion wurde als Provokation und Einschüchterung empfunden, die nicht auf eine Bewegung innerhalb der Demonstrationsgruppe zurückzuführen war.

Recht auf Gegendemonstration? Polizeischutz für die Rechten-Demonstration am 1. Mai in Duisburg-Wanheimerort. Foto:Petra Grünendahl.
Als Ehrverletzung empfanden unsere Mitglieder schließlich die Einkesselung von ca. 400 Protestierenden durch die Polizei. Auch dass die Polizei provozierend mit ihren Schlagstöcken wedelte, wurde als unangebracht, unangenehm und angsteinflößend empfunden. Übereinstimmend schildern unsere Mitglieder, dass die Rolle der Polizei anmaßend war und als Brüskierung wahrgenommen wurde. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Farbkombination der Polizei schwarze Uniform, weiße Kennzeichnungszahl, rote Umrandung der Zahl, mit den Farben des Deutschen Reiches, die die Nazis in der Zeit von 1933 bis 1945 benutzten, übereinstimmt. Mehr als besorgniserregend ist darüber hinaus, dass in einem Fahrzeug der Polizeiaufkleber der Identitären Bewegung gefunden wurde.

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Recht auf Gegendemonstration? Polizeischutz für die Rechten-Demonstration am 1. Mai in Duisburg-Wanheimerort. Foto:Petra Grünendahl.
Recht auf Gegendemonstration? Polizeischutz für die Rechten-Demonstration am 1. Mai in Duisburg-Wanheimerort. Foto:Petra Grünendahl.
Zeugen und Videoaufnahmen belegen, dass auf der Kundgebung der Partei DIE RECHTE unzählige Male der verbotene Hitlergruß gezeigt wurde. Dass ein Redner ohne Eingreifen der Polizei sagen konnte, ZITAT: „In die Parlamente schmeißt die Handgranaten, denn wir sind im Herzen keine Demokraten, in unseren Herzen sind wir damals wie heute Hitlerleute“, ist unerträglich. Ebenso wenig wie Äußerungen gegenüber jüdischen Menschen, die als Parasiten tituliert wurden und Plakate mit der Aufschrift „Israel ist unser Unglück“. In diesem Falle hätten wir uns gewünscht, dass die Polizei zu der aus unserer Sicht offensichtlichen Straftat eine Nulltoleranzstrategie gefahren hätte. Stattdessen wurde Mitgliedern unserer Gewerkschaft der ungehinderte Zugang zu einer Gegendemonstration durch die Polizei verwehrt. Unsere Gewerkschaft und zahlreiche politische Organisationen fordern immer zum zivilgesellschaftlichen Engagement auf. Dabei ist es für uns selbstverständlich, dass das staatliche Gewaltmonopol zu akzeptieren ist.

Gleichzeitig benötigen wir jedoch auch eine wehrhafte Demokratie, in der die Polizei den Feinden der Demokratie offensiv entgegentritt. Aus o.g. Gründen bitten wir Sie zukünftig sicherzustellen, dass auch das demokratische Grundrecht bei einer Gegendemonstration auf Teilnahme sichergestellt wird und die Meinungsfreiheit da ein Ende findet, wo der Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 STGB erfüllt ist. Selbstverständlich stehen wir auch zu Gesprächen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Anne Berger, ver.di Bezirksvorsitzende
Thomas Keuer, ver.di Bezirksgeschäftsführer

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