Das vom Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossene „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ droht zur Millionenbelastung für die Stadt Duisburg und viele weitere Kommunen zu werden.

Die Stadt Duisburg hat schon in 2018 insgesamt rund 31,5 Millionen Euro als örtlicher Träger für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) aufgewendet, davon etwa 28,5 Millionen Euro für stationäre Pflegeleistungen. Hinzu kommen rund 23,5 Millionen Euro für das sogenannte Pflegewohngeld. Für diesen Aufwand wurden insgesamt etwa 1,3 Millionen Euro an Unterhaltsansprüchen gegen unterhaltsverpflichtete Angehörige als Forderung erhoben. Diese würden mit Inkrafttreten des Gesetzes überwiegend entfallen und somit die Stadt noch weiter belasten.

Der zuständige Sozialdezernent Thomas Krützberg ergänzt: „Es ist zudem deutlich absehbar, dass die Bundesregierung mit ihrem Vorhaben auch den heute bereits bestehenden Pflegenotstand durch die steigende Nachfrage nach Pflegeheimplätzen massiv verschärfen wird, dieses ist offensichtlich bei der Gesetzesvorlage überhaupt nicht berücksichtigt worden“.
Stadt Duisburg
Fotos: Petra Grünendahl
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