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Loveparade-Strafprozess: Bereichsleiter der Unteren Bauaufsicht sagte aus

Zuwege kritisch, aber nicht Teil der Baugenehmigung
Von Petra Grünendahl

Der Loveparade-Strafprozess des Landgerichts Duisburg findet aus Platzgründen im CongressCenter der Messe Düsseldorf statt. Foto: Petra Grünendahl.
„Lange hatte Lopavent sich geweigert, einen Bauantrag einzureichen: ‚Wir bauen doch gar nicht!’ war das Argument der Mitarbeiter, aber auch der Anwälte des Veranstalters“, betonte Abteilungsleiter D. Sie wollten eine Veranstaltungsgenehmigung haben – wie für die Loveparade in Essen und Dortmund. In Duisburg waren die Voraussetzungen aber ganz anders: Der alte Güterbahnhof als geplantes Veranstaltungsgelände gehörte nicht zum öffentlichen Raum. Die Errichtung von Zelten und Aufbauten und schließlich die komplette Einzäunung des Geländes hatten es nötig gemacht, dass das Amt für Baurecht und Bauberatung eine Baugenehmigung erteilen musste: Für eine vorübergehende Nutzungsänderung als Veranstaltungsstätte (Sonderbauverordnung Teil I Versammlungsstätten). Die eigentliche Veranstaltungsplanung war bereits viele Monate unter der Führung und Koordination des Ordnungsamtes gelaufen, als Anfang 2010 die Bausicht ins Spiel kam.

 

Der Vorstizende Richter Mario Plein (mitte) mit zwei beisitzenden Richtern beim Loveparade-Strafprozess im Gerichtssaal im Congress Center Düsseldorf. Foto: Lars Heidrich / Funke Foto Services.
Der Abteilungsleiter Untere Bauaufsicht / Untere Denkmalbehörde des Duisburger Amtes für Baurecht und Bauberatung sagte im Strafprozess zur Loveparade-Katastrophe von 2010 vor der 6. große Strafkammer des Landgerichts Duisburg erstmals zur Sache aus. Der 60-Jährige Jurist hatte bis Jahresanfang zu den Angeklagten gehört. Gegen ihn war das Verfahren aber – wie gegen alle damaligen Mitarbeiter der Stadt sowie einen ehemaligen Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent – ohne Auflagen eingestellt worden. Gegen drei Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung in 21 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung weiter verhandelt: Sie waren damals als Mitarbeiter der Lopavent GmbH an den Planungen des Events beteiligt. Der Vorsitzende Richter Mario Plein ließ den Zeugen zunächst erzählen, welche Rolle er im Genehmigungsverfahren spielte, bevor er ihm aus Schriftstücken, Ermittlungsakten sowie Aussagen anderer Zeugen Sachverhalte vor hielt.

 
Genehmigung für bauliche Anlagen

Achter Jahrestag der Loveparade-Katastrophe: Nacht der 1.000 Lichter an der Gedenkstätte. Foto: Petra Grünendahl.
Nachdem sich im Lauf des Februars 2010 herauskristallisiert hatte, dass das Bauordnungsamt in die Vorbereitungen mit einzubeziehen sei, hatte am 2. März das erste Gespräch mit Vertretern des Bauamtes statt gefunden. Zwar hätten in der Folge die Mitarbeiter der Bauaufsicht schon mal Einblicke in Konzepte bekommen, erzählte D., aber: „Das sind alles Spekulationen gewesen, keine greifbaren Pläne. Ein prüffähiger Bauantrag lag erst am 10. Juni vor.“ Mit der Eingangsbestätigung vom 14. Juni forderte die Bauaufsicht weitere Unterlagen, die der Gesetzgeber für die Genehmigung forderte: Brandschutzkonzept, Rettungswege, Statik (für die Herrichtung des Geländes für Zuschauer und einer Fahrstrecke für 40-Tonner) und die Bestätigung des Veranstalters, dass er ein System zu Erfassung der Besucher installiert. „Ein Brandschutzkonzept oder die Statik können wir nicht selber machen, sondern wir fordern Gutachten an von staatlich anerkannten Sachverständigen“, so der Zeuge. Die seien dann ja auch vorgelegt worden.

Seien alle gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen erfüllt, müsse die Bauaufsicht die Genehmigung erteilen, bekräftigte der Zeuge. Für die Genehmigung seien die Mitarbeiter des Sachgebietes verantwortlich gewesen: „Ich prüfe Bauanträge nicht selber, werde aber im Vorfeld oft um Einschätzungen in Rechtsfragen gebeten“, erklärte der Jurist seine eigene Rolle im Prozedere. „Meine Aufgabe sind rechtliche Bewertungen. Wir als Bauaufsicht genehmigen nur die bauliche Anlage eines Versammlungsortes – und keine Veranstaltung!“, erklärte der Bereichsleiter. „Ein Veranstalter hat viele Genehmigungen zu beantragen: Für eine Veranstaltung müssen andere Genehmigungen her.“

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Zuwegung kein Thema für die Baugenehmigung

Aus der Unterführung auf der Karl-Lehr-Straße. geht es über die Rampe zum Güterbahnhofsgelände Foto: Petra Grünendahl.
Am Donnerstag vor der Loveparade sei er ein einziges Mal bei einer Begehung des alten Güterbahnhofsgeländes dabei gewesen: „Wir sind über den späteren VIP-Eingang gekommen.“ Die Rampe habe er persönlich früher mal in Augenschein genommen: für die Ansiedlung der Firma Stracke auf dem Gelände. „Wir waren nicht in die Planungen involviert. Unsere Arbeit endete mit der Baugenehmigung. Eine Mitarbeit im Krisenstab hätte keine Sinn gemacht, denn dort ging es um Besucherströme“, so D. Für Besucherströme und die Zuwegung zum Versammlungsgelände sei das Bauamt nicht zuständig. „Dass man sich über Personensteuerung Gedanken machen musste“, so Düster, habe er aus dem Seminar über „Großveranstaltungen im Freien“ mitgenommen. Hier seien Feuerwehr und Ordnungskräfte gefordert. „Das hat aber keine Auswirkungen auf die Baugenehmigung, weil der Gesetzgeber diesbezüglich keine Anforderungen macht.“

 
© 2019 Petra Grünendahl (Text und Fotos)
 


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