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Loveparade-Strafprozess: Feuerwehr-Abteilungsleiter mit Aufgaben im Leitungsstab sagte aus

Sicherheitsbedenken hatte die Feuerwehr im Vorfeld nicht laut geäußert
Von Petra Grünendahl

Aus Platzgründen findet das Strafverfahren gegen vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent und sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg vor der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg im CongressCenter der Messe Düsseldorf (CCD) statt. Foto: Petra Grünendahl.
„Ich habe im Frühjahr 2010 erfahren, dass ich bei der Loveparade in Duisburg im Leitungsstab Dienst tun sollte“, erklärte der Zeuge. Deswegen habe er ab diesem Zeitpunkt an Sitzungen der Arbeitsgruppe 4 (AG4 Sicherheit) teilgenommen, so H., um sich auf seinen Einsatz vorzubereiten. Er sei aber mehr nur Beobachter gewesen. Von Seiten der Feuerwehr sei Prämisse gewesen: „Es darf zu keiner Zeit zu Stagnationen im Tunnel kommen.“ Am Veranstaltungstag habe die Polizei nachmittags (gegen 16.30 Uhr), als er in der Feuerwehreinsatz-Leitstelle war, die Rampe sperren wollen, um umgestürzte Zäune wieder aufzustellen. „Ich war gegen eine Sperrung der Rampe und habe gesagt: ‚Dann müssen wir auch die Zugänge zum Tunnel sperren, damit Tunnel und Rampe leer laufen können’. Von Polizeiketten war da nicht die Rede“, so der Zeuge. Seine Einwände seien aber wohl zu spät gekommen: Ab 17 Uhr sei dann erstmals von Toten auf der Rampe die Rede gewesen.

 

Der Vorstizende Richter Mario Plein (mitte) mit zwei beisitzenden Richtern beim Loveparade-Strafprozess im Gerichtssaal im Congress Center Düsseldorf. Foto: Lars Heidrich / Funke Foto Services.
Als Zeugen hatte die 6. große Strafkammer des Landgerichts Duisburg einen Abteilungsleiter der Berufsfeuerwehr der Stadt Duisburg geladen. Der heute 54-Jährige war im Vorfeld bei Sitzungen zur Veranstaltungsplanung anwesend und am Tag der Loveparade im Leitungsstab der Feuerwehr (Feuerwehreinsatzleitung) tätig. Verantwortlich war er primär für die Kommunikationsinfrastruktur der Feuerwehr, die auf digitalen Funk sowie DSL-Kommunikation setzte (nicht wie die Polizei auf analogen Funk und Mobilfunk). Vor dem Landgericht Duisburg wird gegen drei Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung in 21 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung verhandelt: Sie waren damals als Mitarbeiter der Lopavent GmbH an den Planungen des Events beteiligt. Der Vorsitzende Richter Mario Plein ließ den Zeugen zunächst erzählen, welche Rolle er im Planungs- und Genehmigungsverfahren spielte, bevor er ihm aus Schriftstücken, Ermittlungsakten sowie Aussagen von Zeugen Sachverhalte vor hielt.

 

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Sicherheitsbedenken bei der Feuerwehr?

Aus der Unterführung auf der Karl-Lehr-Straße. geht es über die Rampe zum Güterbahnhofsgelände Foto: Petra Grünendahl.
Ob es im Vorfeld Sicherheitsbedenken bei den an der Planung beteiligten Feuerwehr-Leuten gegeben habe, wollte der Richter wissen. Er spielte damit auf ein Schreiben eines Feuerwehrmannes zur Tunnelproblematik an, das im Vorfeld als „Remonstration“ an einen Vorgesetzten geschickt worden war. In seiner Zeugenvernehmung bei der Polizei hatte der Zeuge ausgesagt: „Wir hatten alle deswegen Bauchschmerzen. Wie sollten eine Millionen Menschen da durch kommen? Sicherheitsbedenken wurden durch die Vereinzelungsanlagen verringert, aber nicht ausgeräumt“, gab der Zeuge damals zu Protokoll. Diese Bedenken seien aber, so räumt er heute ein, nicht laut geäußert worden. „Das war alles durchgeplant. Ein gewisser Druck war, das durchzuziehen, war spürbar. Ich bekam den Eindruck: die Loveparade muss stattfinden!“ Unmittelbarer Druck sei aber nicht ausgeübt worden. Und: „Für mich war das Ordnungsamt federführend in Planung der Veranstaltung! Wenn jemand hätte absagen können, wäre das meiner Meinung nur das Ordnungsamt gewesen.“

„Sind gegenläufige Besucherströme im Tunnel und auf der Rampe als Gefahr erkannt worden?“, fragte der Vorsitzende Richter. „Da sollten keine stattfinden, denn für den Abfluss gab es ja die kleine Rampe“, antwortete der Zeuge. Diese und andere Aussagen des Zeugen machen eines deutlich: Obwohl wohnhaft in Duisburg (!) verfügt der Feuerwehrmann bis heute (!) über keinerlei (!) Ortskenntnisse am Ort der Katastrophe. Er kennt erkennbar weder das Güterbahnhofsgelände noch Rampe oder Tunnel oder gar den Verlauf der Karl-Lehr-Straße. Das wird besonders deutlich, wenn er immer wieder von „Entlastungsflächen vor den Vereinzelungsanlagen an den Tunneleingängen“ spricht. Denn die Vereinzelungsanlagen standen an den Einmündungen der Karl-Lehr-Straße in die Düsseldorfer Straße im Westen und die Kommandantenstraße im Osten. Das heißt: bei einer Sperrung der Vereinzelungsanlagen gab es immer noch viele Hunderte Menschen zwischen Sperrung und Tunnel, die weiter in Richtung Veranstaltungsgelände und in die Tunnel drängten.

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Verantwortlichkeiten für die Veranstaltungsplanung

Juni 2011: Ansichten der Rampe zum alten Güterbahnhof aus dem Jahr 2011. Fotos: Petra Grünendahl.
Interessant ist auch die wiederholte Aussage des Feuerwehrbeamten, die Planungen zur Veranstaltung seien federführend vom Ordnungsamt geleitet worden. Anwesend waren bei den Arbeitsgruppensitzungen der AG4 (Sicherheit der Veranstaltung) primär Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei (also die Ordnungsbehörden Sicherheit), aber auch Mitarbeiter der Bauaufsicht. Letztere sei mit der Veranstaltungsplanung gar nicht befasst gewesen, hatten verschiedene Mitarbeiter in den vergangenen Wochen hier ausgesagt: „Wir planen keine Veranstaltung!“ Ihre Aufgabe sei lediglich die Erteilung einer Baugenehmigung nach den Vorgaben der Sonderbau-Verordnung Versammlungsstätten gewesen.

 
© 2019 Petra Grünendahl (Text)
Fotos: Petra Grünendahl (3), Lars Heidrich / Funke Foto Services (1)

 

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