„Aktionsplan Inklusion“ weiterentwickeln, „Inklusive Sozialräume“ schaffen und „Schulbegleitung“ für Menschen mit Behinderung sicherstellen
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderung zahlreiche Verbesserungen für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung vorsieht und die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung zum Ziel hat. Die letzte Stufe ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und beinhaltet umfassende Änderungen in der Eingliederungshilfe, die große Auswirkungen für die leistungsberechtigten Personen, die Leistungsträger und die Leistungserbringer haben. Trotz der Bestimmungen der Landschaftsverbände als Träger von Eingliederungshilfen (hier: Landschaftsverband Rheinland, LVR) sind selbstverständlich auch die Kommunen als lokale Sozialhilfeträger von zahlreichen Änderungen bei den Zuständigkeiten und Leistungsgewährungen betroffen.
So bittet die CDU-Ratsfraktion die Verwaltung, in einem Antrag für die heutige Sitzung des Sozialausschusses, dass der bisherige „Aktionsplan Inklusion“, den der Rat in 2016 beschlossen hatte, entsprechend weiterentwickelt wird. Die inklusive Ausrichtung und Gestaltung von Städten und Quartieren bleibt in diesem Zusammenhang für die nächsten Jahre eine große Herausforderung. So sieht der CDU-Antrag vor, „Inklusive Sozialräume“ in der Stadt zu etabliert, die Barrierefreiheit für das Zusammenleben aller Menschen ermöglichen. Ein Duisburger Modellprojekt könne mit Trägern der Behindertenhilfe entwickelt werden. Der Landschaftsverband Rheinland, sei als Träger der Eingliederungshilfe in die Planung und – wenn möglich – in die Finanzierung einzubeziehen.
Dazu Josef Wörmann, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion: „Es geht darum, auf Ebene der Stadtteile den Aufbau inklusiver Netzwerke zu initiieren, damit die individuell festgestellten Bedarfe der Menschen mit Behinderung mit einer fallübergreifenden Stadtteilarbeit vernetzt werden können. Nicht nur die Hilfeplanung sondern auch die behindernden Faktoren zur Teilhabe müssen erhoben werden – und das unter Mitwirkung aller Beteiligten: Wohnbevölkerung, Betroffene, Selbsthilfeorganisationen und Leistungserbringer.“
Mit einem weiteren Antrag an die Verwaltung bezieht sich die CDU-Fraktion auf ein neues Landesgesetz, was zum Schuljahr 2020/21 vorsieht, dass die Schulbegleitung für Menschen mit Behinderung sichergestellt und einheitlich geregelt wird. Die Duisburger Verwaltung wird gebeten, für die Leistungen zur Teilhabe an Bildung (hier: Schulbegleitung), eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit geeigneten Leistungserbringern abzuschließen. „Wir müssen für die Kinder und Eltern eine verlässliche Schulbegleitung ab dem kommenden Schuljahr sicherstellen, die dann in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung steht“, stellt Wörmann fest.
CDU-Ratsfraktion
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