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Coronavirus: Stadt Duisburg richtet weitere Testmöglichkeiten bei Infektionsverdacht ein

Foto: Pornpak Khunatorn / iStock.
Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat zur Entlastung der Krankenhäuser und Arztpraxen die Einrichtung eines „Coronatestzentrum“ zur mobilen Testung beschlossen. Bereits gestern wurde diese mobile Teststation durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr und der Duisburger Hilfsorganisationen errichtet. Das Fieberzentrum wird täglich von 8 bis 20 Uhr bereit sein, um Personen bei begründetem Verdacht auf eine COVID-19-Infektion zu testen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen potentiell infizierte Personen zunächst telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt oder, außerhalb der Sprechzeiten, mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 aufnehmen. Wichtig: nur der Arzt entscheidet, ob eine Testung erforderlich ist.

Ist dies der Fall, nimmt der Arzt die Daten des Patienten auf und übermittelt diese an das Testzentrum. Weiter teilt der Arzt dem Patienten mit, wo sich das mobile Testzentrum befindet. Dort müssen sie sich zwingend mit einem Personalausweis ausweisen. Getestet wird sitzend im PKW – der Patient muss und darf nicht aussteigen. Diese Vorgehensweise ist wichtig, um einer eventuellen Verbreitung des Virus vorzubeugen.

Nach erfolgter Testung begeben sich die Patienten in häusliche Quarantäne, bis das Testergebnis vorliegt. Über das Ergebnis werden die getesteten Personen über die Mitarbeiter der Stadt Duisburg informiert.

Für Patienten, die nicht selbst einen PKW fahren können, bietet die Stadt Duisburg nach wie vor die Möglichkeit des Testservice vor Ort an. Auch dieser kann nur durch den oben beschriebenen Mechanismus ausgelöst werden.

Oberbürgermeister Sören Link bittet die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin umsichtig zu bleiben: „Wir arbeiten in Duisburg weiter daran, unsere Stadt bestmöglich in dieser schwierigen Situation aufzustellen. Bitte helfen Sie sich und Schwächeren durch umsichtiges Verhalten. Zusammen sind wir stark im Team Duisburg.“

Achtung: Über die Notrufnummern 112 und 110 gibt es keine Informationen zum Coronavirus oder zur Testung. Bitte wählen Sie die Notrufnummern nur im Notfall. Für allgemeine Fragen zum Coronavirus steht das städtische Servicecenter Call Duisburg unter (0203) 940049 zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in Duisburg und die von der Stadt Duisburg getroffenen Maßnahmen finden Sie auf der Website der Stadt Duisburg und den Social-Media-Kanälen Facebook und Twitter.

Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden!

Stadt Duisburg kontrolliert ab sofort die Einhaltung der Allgemeinverfügung sowie der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes

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Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass die nachfolgend genannten Betriebe, Einrichtungen und Begegnungsstätten entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg und der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes, geschlossen sein müssen bzw. einzustellen sind und der Betrieb somit verboten ist:
Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Spaßbäder und Saunen, Spielhallen, Wettbüros und Spielbanken, Volkshochschulen, Musikschulen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Prostitutionsbetriebe.

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten und Bewirtungseinrichtungen von Hotelbetrieben für ihre Übernachtungsgäste ist nur unter den nachfolgend genannten strengen Auflagen möglich: Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgabe des Mindestabstands zwischen den Tischen von zwei Metern und Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen.

Bei Einrichtungshäusern, Shopping-Malls und vergleichbaren Einrichtungen, die mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe umfassen, ist der Zugang zu beschränken und nur unter Auflagen zu erlauben. Der Aufenthalt ist hier nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.

Alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt! Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen, die der Daseinsfür- und vorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z. B. Wochenmärkte).

Von der Schließung nicht betroffen sind einzelne Gewerbebetriebe (z. B. Frisöre, Sonnenstudios, etc.), die aber die Hygienevorschriften des Robert-Koch-Institutes einzuhalten haben.

Das Bürger- und Ordnungsamt bittet um Beachtung der o. g. Vorgaben und weist darauf hin, dass ab sofort Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden. Alle betroffenen Gewerbebetriebe bzw. Veranstaltungsstätten werden über die in der o. g. Allgemeinverfügung genannten Verbote informiert und zur Einhaltung der Vorgaben aufgefordert

Nach dem Infektionsschutzgesetz stellen Verstöße eine Ordnungswidrigkeit oder sogar einen Straftatbestand dar, der mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden kann.

Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden!
Stadt Duisburg
Foto: Pornpak Khunatorn / iStock

 

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