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Coronavirus: Schutzmaßnahmen werden verschärft

Kontaktverbote für Menschen – nicht nur in Duisburg
Von Petra Grünendahl

Der Griff zur Atemschutzmaske ist die falsche Reaktion: Apotheker beraten zu Vorbeugung und Schutz vor dem Coronavirus. Foto: ©shintartanya / stock.adobe.com.
Für alle Menschen in Duisburg gilt ab heute ein Kontaktverbot. Das bedeutet, dass Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten sind. „Die Kontaktsperre fordert nach allem, was wir in den vergangenen Wochen schon erlebt haben und aushalten mussten, ein weiteres großes Opfer. Unsere persönliche Freiheit wird dadurch massiv eingeschränkt und unsere Geduld auf eine harte Probe gestellt“, sagt Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg. „Allerdings ist dieses Kontaktverbot unvermeidlich für den Schutz der Bevölkerung, da sich nicht alle bislang an die Empfehlung gehalten haben, unnötige soziale Kontakte zu meiden. Ich appelliere daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger von Duisburg, sich solidarisch zu verhalten und möglichst zuhause zu bleiben.“

Versammlungen von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel sind in Duisburg und in ganz Nordrhein-Westfalen nur dann erlaubt, wenn eine Verwandtschaft in gerader Linie besteht, oder Ehegatten, Lebenspartner sowie Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, zusammenkommen. Ausnahmen sind außerdem: Beerdigungen im engsten Familienkreis oder auch Zusammenkünfte, die bei Besorgungen für den täglichen Bedarf oder im öffentlichen Personennahverkehr unvermeidbar sind. Die von Bund und Ländern verfügte Kontaktsperre soll die Bevölkerung schützen und das Infektionsgeschehen durch das Coronavirus weiter verlangsamen. Die Kontaktsperre, die Teil einer Rechtsverordnung ist, gilt bis zum 19. April. Zugleich wurde beschlossen, dass unverzüglich alle Restaurants und Gaststätten schließen sollen. Ausgenommen davon ist die Belieferung, ein Außer-Haus-Verkauf sowie die Mitnahme von Speisen und Getränken. Viele dieser Regelungen hatte die Stadt Duisburg bereits zuvor eigenverantwortlich umgesetzt, zum Beispiel auch die Schließung von Frisörgeschäften. Ihrer Arbeit können Duisburger jedoch weiterhin nachgehen.

 

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Sicherheitsabstand und Hygieneregeln beachten

Hygieneplakat: BG Bau.
Wichtig: Für alle gilt es dabei den nötigen Abstand von 1,5 Metern zu anderen einzuhalten. Auch sollten weiterhin die Hygienehinweise wie das regelmäßige und gründliche Händewaschen berücksichtigt werden. Das Bürger- und Ordnungsamt, unterstützt durch die Polizei, kontrolliert, dass die neuen Regelungen eingehalten werden. Festgestellte Verstöße stellen einen Straftatbestand dar und können mit einer Geldstrafe bzw. einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit und aus Rücksicht auf die Risikogruppen bittet die Stadt Duisburg ihre Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich darum, sich solidarisch zu verhalten und die zwingend notwendigen Anordnungen zu befolgen.

 

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Sichtungs- und Testzentren
Aktuell (Stand: Sonntagmittag) sind in Duisburg 133 Personen mit dem COVID-19-Virus infiziert. Derzeit befinden sich noch sechs Personen im Krankenhaus, zwei sind wieder genesen.

Die Auslastung in den jeweiligen Untersuchungsstellen war in den letzten Tagen sehr unterschiedlich. So war die Auslastung der Corona-Testzentren (Fieberzentren) und Medizinischen Sichtungsstellen im Süden hoch und im Norden deutlich geringer. Um die Auslastungen möglichst gleich zu halten und um Wartezeiten zu verringern, sollen die Bürger aus dem Duisburger Süden, sofern es ihnen möglich ist, bitte auch die Stellen im Duisburger Norden anfahren. Zudem werden in den medizinischen Sichtungszentren keine Rezepte ausgestellt. Es wird nur eine Bescheinigung über eine weitere Behandlungsbedürftigkeit ausgestellt. Rezepte gibt es für die betreffenden Personen ausschließlich beim Hausarzt / ärztlichen Notdienst.

  • Medizinisches Sichtungszentrum Süd – Gesamtschule Süd
    Großenbaumer Allee 168-172
    47269 Duisburg
  • Medizinisches Sichtungszentrum Nord – Stadthalle Walsum
    Waldstr. 20 (Anfahrt über Beckersloh)
    47179 Duisburg

Die medizinischen Sichtungszentren sind täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Dort dürfen sich alle Patienten vorstellen, die sonst in eine Ambulanz oder Praxis gehen würden. Sie benötigen ihren Personalausweis und die Versichertenkarte der Krankenkasse.

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Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen potentiell infizierte Personen zunächst telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt oder, außerhalb der Sprechzeiten, mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 aufnehmen. Wichtig: nur der Arzt entscheidet, ob eine Testung erforderlich ist.

Die Dienstzeiten der Corona-Testzentren sind täglich von 10 bis 18 Uhr. Die Anmeldung in den Corona-Testzentren läuft weiterhin über den Hausarzt auf den bereits kommunizierten Wegen. Für Anfragen zum Coronavirus hat die Stadt unter Telefon 0203 940049 eine Hotline eingerichtet. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass Anrufer über die Notrufnummern 112 oder 110 keine Auskünfte zum Thema „Corona“ erhalten. Diese Notrufnummern sind für Notfälle freizuhalten!

Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 
© 2020 Petra Grünendahl
Hygieneplakat: BG Bau, Foto: ©shintartanya / stock.adobe.com

 

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