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Agentur für Arbeit Duisburg: Kurzarbeitergeld

Agentur für Arbeit an der Wintgensstraße in Duissern. Foto: Petra Grünendahl.
Die Unternehmen in Duisburg sind durch die Coronapandemie und ihre Folgen stark getroffen. Um die Verluste und Auftragsrückgänge der Unternehmen abzufedern, können Betriebe bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. Aktuell haben sich knapp 600 Unternehmen in Duisburg zur Kurzarbeit aufgrund des Coronavirus beraten lassen.

Folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld hat der Gesetzgeber beschlossen:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet.
  • Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Um rückwirkend zum 1. März Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen die Unternehmen bis Ende März die Anzeige gestellt haben.

Schritte zum Kurzarbeitergeld
Im ersten Schritt zeigen Unternehmen und Betriebe die Kurzarbeit schriftlich bei der Agentur für Arbeit an. Vordrucke und weitere Informationen sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit zu finden. Arbeitgeber füllen den Ausdruck aus, scannen die unterschriebene Kurzarbeitsanzeige und senden sie per E-Mail an Essen.031-OS@arbeitsagentur.de.

Höhe des Kurzarbeitergeldes
Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate gezahlt werden. Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des pauschalierten Nettogehaltes. Wenn Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes 67 Prozent.

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Alle Informationen und Möglichkeiten der Beantragung:
Online: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
Empfehlung für den schnellsten Weg, Kurzarbeit anzuzeigen oder zu beantragen, ist der eService der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen
Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Bei dieser müssen sich Arbeitgeber über eine PIN verifizieren, die automatisiert per Post zugeschickt wird. Beim Arbeitgeber-Service erhalten sie anschließend eine Kennung. Dieses zentrale Verfahren kann die Arbeitsagentur leider vor Ort nicht ändern. Um die erforderliche Kennung schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, sollten sich Betrieben daher jetzt per E-Mail direkt wenden an: Duisburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Erreichbarkeit für Beratungsanfragen

  • Telefonisch Montag – Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr: Kostenlose Hotline für Arbeitgeber 0800 / 4555520,
  • Über Mail: Duisburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de,
  • Wenn Arbeitnehmer Fragen zur Kurzarbeitergeld haben, gibt es die neue Sammelhotline 0203 / 3021111.

Agentur für Arbeit Duisburg
Foto:

 

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