Per weiterer Allgemeinverfügung erteilt die Stadt Duisburg ab 28. März bis einschließlich 19. April Vorgaben zum Mindestabstand beim Einkauf und untersagt Hamsterkäufe
Im Einzelnen gilt:
- Befindet sich die maximal zugelassene Anzahl von Personen in einem Verkaufsraum (die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der für Kunden zugänglichen Lokalfläche nicht übersteigen), dürfen in gleicher Zahl Personen nur eingelassen werden, wenn vorher eine entsprechende Anzahl von Personen den Verkaufsraum verlassen hat. Jede Kundin / jeder Kunde hat, sofern vorhanden, einen Einkaufswagen zu benutzen. Die Zahl der verfügbaren Einkaufswagen ist auf die maximale Personenzahl zu begrenzen. Die Verkaufsstelle kann auch andere gleich wirksame Maßnahmen ergreifen.
- Wartende Personen vor der Verkaufsstelle sind zu veranlassen, einen angemessenen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Alle vorstehenden Maßnahmen sind durch das Personal der Verkaufsstelle zu organisieren und deren Einhaltung ist durch diese sicherzustellen.
- Es dürfen nur Waren in einem haushaltsüblichen Umfang an eine Person abgegeben werden.
- Vorstehende Anordnungen gelten ab dem 28. März 2020 bis zum 19. April 2020 einschließlich.
Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Stadt Duisburg
Foto: ©shintartanya / stock.adobe.com
2 Kommentare "Stadt Duisburg untersagt Hamsterkäufe und ordnet Mindestabstand an"
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