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Unternehmerverband Duisburg: Zuverdienst zum Kurzarbeitergeld gutes Signal

  • Gefragte Erntehelfer oder Regalbestücker dürften in der Corona-Krise jetzt leichter zu finden sein
  • Aber: Verlängerung des Kurzarbeitergelds nötig

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Foto: Unternehmerverband.
Innerhalb von fünf Tagen – so die Bilanz der vergangenen Woche – haben 77.000 Betriebe Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt. Zum Vergleich: Ende 2019 waren es gerade einmal 1.000 in einem ganzen Monat. „Kurzarbeit ist in der Corona-Krise für Unternehmen das wirksamste Instrument, um den Auswirkungen der entzogenen Geschäftsgrundlage zu begegnen und so Entlassungen zu vermeiden“, sagt Wolfgang Schmitz. Der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes begrüßt, dass der Bundestag in der Corona-Krise viele Erleichterungen bei der Kurzarbeit schnell und wirksam verabschiedet hat, so auch das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung, das so genannte „Sozialschutz-Paket“.

Darin enthalten sind beispielsweise ein Schutzschirm für Leistungserbringer / Bildungsträger oder auch die Anrechnung von anderweitigem Einkommen auf das Kurzarbeitergeld. Das sei eine gute Nachricht für all jene Menschen, die wegen Kurzarbeit derzeit zu Hause sind, so Schmitz: Sie können einen Minijob etwa im Supermarkt oder als Erntehelfer aufnehmen und sich einerseits so ein wenig Geld hinzuverdienen. Andererseits stützen sie das Allgemeinwohl, weil sie dort aushelfen können, wo gerade Auftragsspitzen und Personalengpässe herrschen, etwa in der Lebensmittelversorgung. „Zwar war auch schon vor Corona ein Minijob während Kurzarbeit möglich, doch wurde das verdiente Geld auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, sodass das wirtschaftlich nicht attraktiv war“, erklärt Schmitz. Nun aber habe der Bundestag beschlossen, dass bis zum bisherigen Einkommen hinzuverdient werden könne, ohne dass das Kurzarbeitergeld gekürzt werde.

Bei der Umsetzung wirbt der Hauptgeschäftsführer für eine unbürokratische Lösung: Idealerweise solle nun bei geringfügiger Beschäftigung im Nebenjob pauschal angenommen werden, dass das bisherige Einkommen nicht überschritten werde. „Dann können jetzt in der Krise Minijobs ohne jede weitere Prüfung aufgenommen werden, während das Kurzarbeitergeld automatisch ungekürzt weiterläuft.“ Wer eine Nebentätigkeit aufnehmen möchte, sollte dies aber unbedingt mit dem bisherigen Arbeitgeber besprechen, rät Schmitz. „Auch beim Arbeitsvertrag sind gewisse Dinge zu beachten; beispielsweise sollten sehr kurze Kündigungsfristen vereinbart werden, damit die ursprüngliche Arbeit gegebenenfalls kurzfristig wieder aufgenommen werden kann.“

Eine weitere Änderung beim Kurzarbeitergeld, die die bundesdeutschen Arbeitgeber schon lange fordern, ist allerdings noch offen: die nahtlose Verlängerung auf 24 Monate. Zum Hintergrund: Viele Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie fahren schon seit einigen Monaten Kurzarbeit, „unsere Industrie steckte schon weit vor der Corona-Pandemie in Teilen in der Rezession und es gab auch kaum Anzeichen dafür, dass es schnell wieder bergauf gehen könnte“, so Schmitz. Momentan müssten also diejenigen Unternehmen, die die ersten zwölf Monate Kurzarbeit schon bald erreicht haben, eine dreimonatige Pause einlegen, bevor sie wieder Kurzarbeit beantragen könnten. „Gerade jetzt muss aber die Kurzarbeit nahtlos zu den Sonderbedingungen der Krise weitergeführt werden können“, betont Schmitz.

Zahlreiche Fragezeichen dominieren die Arbeitswelt in Zeiten der Corona-Krise. Welche Gesetze und Vorschriften gelten? Wo sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam nach flexiblen Lösungen suchen in einer Situation, die viele neue Fragen aufwirft? Der Unternehmerverband gibt mit seinen Servicetexten erste Hinweise zur Orientierung – für eine kompetente und ausführliche Rechtsberatung stehen die zehn Arbeitsrechtsexperten des Verbandes den Mitgliedern zur Verfügung.

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Der Unternehmerverband hat auf seiner Homepage eine Sonderseite mit aktuellen Informationen zum Corona-Virus eingerichtet: www.unternehmerverband.org/corona

Über den Unternehmerverband
Die Unternehmerverbandsgruppe ist einer der größten Arbeitgeberverbände in Nordrhein-Westfalen. Den sieben Einzelverbänden gehören bundesweit über 700 Mitgliedsunternehmen mit rund 100.000 Beschäftigten an. Die Gruppe vertritt die Interessen der Arbeitgeber und bietet umfassende Expertise im Arbeits- und Sozialrecht, der Gestaltung von Arbeitsbedingungen mit und ohne Tarifbindung sowie der Arbeitswirtschaft. Die Verbände sind Stimme der Unternehmer in der Rhein-Ruhr-Region und ihren Branchen, sie setzen sich für den Wirtschaftsstandort ein und bieten ein starkes Netzwerk. Der Sitz des Unternehmerverbandes ist das HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg. Das Kern-Verbandsgebiet reicht vom westlichen Ruhrgebiet rechtsrheinisch über den Niederrhein bis hin zur niederländischen Grenze. Drei der Einzelverbände sind bundesweit aktiv.
Unternehmerverband – Die Gruppe

 

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