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Coronavirus: Landgericht Duisburg will Loveparade-Strafprozess einstellen

Weitere Behin-derung des Verfahrens durch die Corona-Pandemie: Gericht regt Einstellung an

Die Kammer hat den Verfahrensbeteiligten vorgeschlagen, das Loveparade-Verfahren nach § 153 Abs. 2 StPO einzustellen. Sie können zu diesem Vorschlag bis zum 20. April 2020 schriftlich Stellung nehmen.

Dem Vorschlag liegt die Würdigung mehrerer unabhängiger Umstände zugrunde:

Der Loveparade-Strafprozess vor der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg findet aus Platzgründen im Congress-Center der Düsseldorfer Messe statt. Foto: Petra Grünendahl.
Das Verfahren kann aktuell wegen des Risikos der Verbreitung von Infektionen durch den SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) nur eingeschränkt durchgeführt werden. Trotz aller Schutzmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass unter den notwendig zu beteiligenden Personen mehrere Angehörige von Risikogruppen sind. Schon jetzt musste die Hauptverhandlung deswegen unterbrochen werden. Eine weitere Anordnung von Quarantänen gegen Prozessbeteiligte ist jederzeit möglich. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie ist nicht absehbar, wann und wie die Verhandlung fortgesetzt werden kann.

Für den Fall einer Fortführung wäre mit einer erheblichen Dauer des weiteren Verfahrens zu rechnen. Durch die wahrscheinlich zugleich erforderliche Begrenzung der Sitzungsdauer könnte allein die für ein Urteil notwendige Einführung des Gutachtens des Sachverständigen Professor Dr. Gerlach zahlreiche zusätzliche Sitzungstage in Anspruch nehmen. In ihre Überlegungen hat die Kammer die Ergebnisse des schriftlichen Gutachtens bereits einbezogen. Professor Dr. Gerlach hat gegenüber dem Gericht schriftlich erklärt, dass sich durch die in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise gegenüber seinen bisherigen Einschätzungen keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Unabhängig von dem Gutachten wäre es erforderlich, mehrere Nebenkläger zu vernehmen und eine Reihe von psychiatrischen Sachverständigen zu hören. Auch dies wäre mit einer erheblichen Gefährdung aller Verfahrensbeteiligten verbunden. Dazu käme die starke psychische Belastung für einige Nebenkläger.

Der Vorstizende Richter Mario Plein (mitte) mit zwei beisitzenden Richtern beim Loveparade-Strafprozess im Gerichtssaal im Congress Center Düsseldorf. Foto: Lars Heidrich / Funke Foto Services.
Die Kammer hält es zwar für wahrscheinlich, dass den Angeklagten die ihnen vorgeworfene Tat nachgewiesen werden könnte, wenn es möglich wäre, die Hauptverhandlung ohne zeitliche Beschränkungen fortzusetzen. Da dies nicht der Fall ist, besteht allerdings nur noch eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, den angeklagten Sachverhalt verurteilungsreif aufzuklären. Das im Verfahren gründlich aufgeklärte, multikausale Geschehen auf der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 liegt bereits fast zehn Jahre zurück. Spätestens am 27. Juli 2020 dürfte hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung das Prozesshindernis der absoluten Verjährung eintreten. Auch dürfte eine etwaige Schuld der Angeklagten nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen als gering angesehen werden. Weiterhin muss die Kammer die lange Dauer des Verfahrens und die konstruktive Mitwirkung der Angeklagten berücksichtigen. Zudem war keiner der Angeklagten strafrechtlich vorbelastet. Unter Würdigung dieser und weiterer Umstände würde sich eine eventuelle Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens bewegen.

Sollten die für eine Einstellung erforderlichen Zustimmungen erteilt werden und sich aus den Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten keine Änderungen an der derzeitigen Auffassung des Gerichts ergeben, würde das Verfahren eingestellt. In diesem Fall beabsichtigt die Kammer, die von ihr gewonnenen Erkenntnisse zu den Geschehnissen um die Loveparade 2010 in einem schriftlichen Beschluss zusammenzufassen und dessen Inhalt im Rahmen einer zeitlich begrenzten Hauptverhandlung vorzutragen.

Der nächste Sitzungstermin ist auf den 21. April 2020 bestimmt. Ob er stattfinden kann, ist wegen der Corona-Pandemie noch unklar.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 36 KLs 10/17
Landgericht Duisburg

 

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Der Leitende Oberstaatsanwalt in Duisburg: Statement zu dem Inhalt des Schreibens des Gerichts vom 7. April 2020

Staatsanwaltschaft Duisburg an der Koloniestraße in Neudorf. Foto: Petra Grünendahl.
Das Landgericht Duisburg hat mit Schreiben vom 7. April 2020 die Einstellung des Verfahrens gegen die drei verbliebenen Angeklagten nach § 153 Abs. 2 StPO angeregt und der Staatsanwaltschaft sowie den weiteren Verfahrensbeteiligten bis zum 20. April 2020 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

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Wir werden den Vorschlag und die Argumentation der Kammer sorgfältig prüfen und innerhalb der eingeräumten Frist entscheiden, ob die Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen könnte.

Sobald die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ergangen und dem Gericht sowie den weiteren Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt worden ist, werden wir in einer weiteren Presseerklärung selbstverständlich auch die Öffentlichkeit über den Inhalt der Stellungnahme unterrichten.

Ich bitte um Verständnis, dass wir bis dahin keine weiteren Anfragen zum Ergebnis der Prüfung beantworten können.
Staatsanwaltschaft Duisburg

 

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Zu dem heutigen Vorschlag des Landgerichts Duisburg, den Loveparade-Prozess einstellen zu wollen, erklärt die Kanzlei Baum Reiter & Collegen Folgendes:

Prof. Dr. Julius Reiter (l.) und Gerhart Baum, Bundesinnenminister a. D. Foto: Anke Jacobs.
Es ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten der Einstellung zustimmen werden. Eine Einstellung wird bedeuten, dass die Angeklagten, die nach Einschätzung des Gerichts wahr- scheinlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden wären, nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Stattdessen werden die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse getragen.

Wir bedauern, dass der Loveparade-Prozess nach nunmehr fast 10 Jahren Bearbeitung durch Polizei und Justiz ohne ein Gerichtsurteil enden wird. Außer dem Gutachten des Sachverständigen wird es keine richterlichen Feststellungen mehr geben. Die Geschädigten und die Angehörigen der Todesopfer sind maßlos enttäuscht. Dies ist ein weiterer schwarzer Tag für die Opfer und Angehörigen der Loveparade-Katastrophe.

Wir erwarten jetzt eine Abschlussdebatte des Landtags über die Konsequenzen aus dem gescheiterten Loveparade-Prozess und die Konsequenzen, die die Landesregierung aus dem Sachverständigen-Gutachten u.a. im Hinblick auf die Rolle der Polizei ziehen wird.
Rechtsanwälte baum reiter & collegen
Fotos: Petra Grünendahl (2), Lars Heidrich / Funke Foto Services (1), Anke Jacobs (1)

 

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Ein Kommentar "Coronavirus: Landgericht Duisburg will Loveparade-Strafprozess einstellen"

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