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Duisburg: Textile Mund-Nase-Bedeckung ab Montag in vielen Bereichen Pflicht

Duisburg, 24.04.2020: Nase-Mund-Maske
Copyright: Petra Grünendahl, Duisburg, https://www.inteam-duisburg.de
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Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW wird auch in Duisburg das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung ab Montag, dem 27. April, in vielen Bereichen zur Pflicht. Dieser kann zum Beispiel durch eine Alltagsmaske, durch einen Schal oder auch ein Tuch nachgekommen werden. Beschäftigte und Kunden in den folgenden Bereichen sind zum Tragen einer entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet:

  1. Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten,
  2. Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien,
  3. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
  4. Reinigungen und Waschsalons,
  5. Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen,
  6. Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkten, Bau- und Gartenbaumärkten einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäften) sowie Einrichtungshäusern, Babyfachmärkten, Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels,
  7. Wochenmärkten,
  8. Einrichtungen des Großhandels,
  9. bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen,
  10. auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbarer Einrichtungen,
  11. in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern,
  12. in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  13. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie dessen Einrichtungen.

Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Beschäftigte in diesen Bereichen können statt durch das Tragen einer Bedeckung auch durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Abtrennung durch Glas oder Plexiglas) ihrer Verpflichtung zum Infektionsschutz nachkommen.

Überall da, wo die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung durch das Land empfohlen. Ausgenommen sind die Einsätze von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Katastrophenschutz, wenn die Einsatzsituation dies erfordert.

Städtische Verwaltungsgebäude sind zunächst weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Bei Vorliegen einer Terminabsprache ist der Zutritt für Bürgerinnen und Bürger ausschließlich mit einer Mund-Nase-Bedeckung gestattet.

Dass Nichtbefolgen der Maskenpflicht wird durch das städtische Ordnungsamt, unterstützt durch die Polizei, überprüft. Im ersten Schritt werden ab Montag Personen angesprochen, die der neuen Verpflichtung zum Tragen des Schutzes nicht nachkommen. Sie werden aufgefordert, den Schutz anzulegen. Korrigieren die Angetroffenen ihr Verhalten nicht, so wird diese Pflichtverletzung durch die Ordnungsbehörde mit einem Verwarngeld von 50 Euro belegt. Bei nachhaltiger Verletzung kann daraus ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro werden.

Wichtig: Sowohl die Regelungen zum Kontaktverbot als auch die allgemeinen Hygieneregelungen bleiben bestehen. Sie sind essentiell, um die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen.

Weitere Änderungen in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes:
Betretungsverbot Reiserückkehrer: Einrichtungsleitungen können von nun an Ausnahmen vom 14-tägigen Zutrittsverbot unter Beachtung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften nach Reiserückkehr bei Geburts- und Kinderstationen sowie Palliativpatienten zulassen, wenn dies ethisch-sozial geboten ist.

Sportstätten: Grundsätzlich ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Die Ausnahme wurde jetzt auf Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen erweitert.

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Autokinos: Hier wurde der zusätzliche Hinweis aufgenommen, dass Besucher bei geschlossenem Verdeck und mit dem gesamten Körper in ihren Autos verbleiben und der Abstand zwischen den Fahrzeugen auch 1,5 m betragen muss.

Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste: Zulässig ist ab Montag nunmehr auch der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens. Darüber hinaus können ab dem 1. Mai 2020 unter den Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen Versammlungen zur Religionsausübung stattfinden.

Stellungnahme Oberbürgermeister Sören Link zur neuen Coronaschutzverordnung des Landes:

„Die Coronakrise verlangt Deutschland seit Wochen vieles ab. In Duisburg bemühen wir uns darum, die vom Land beschlossenen Maßnahmen durchzusetzen, unter hohem personellen Aufwand. Wir können dabei immer noch auf das Verständnis der Menschen unserer Stadt setzen – auch dank der Vermittlungsarbeit, die wir vor Ort leisten. Wenn das Land allerdings eine neue Schutzverordnung einführt, die ab Montag gelten soll und diese den Kommunen erst am Freitagmittag zur Verfügung stellt, wird es vor Ort schwierig. Vielleicht kann man sich in Düsseldorf nicht vorstellen, was es für meine Kolleginnen und Kollegen im Ordnungsamt, im Gesundheitsamt, im Callcenter und in vielen anderen Ämtern bedeutet, ab Montag eine Verordnung durchsetzen zu müssen, die ich nur als Stückwerk bezeichnen kann. Einmal mehr werden wir hier im Regen stehen gelassen, müssen uns unter Hochdruck darum bemühen, landesweit abgestimmte Lösungen zu erarbeiten, damit es am Ende keinen Flickenteppich gibt. Die Debatte über eine Maskenpflicht ist nicht vom Himmel gefallen – warum war es der Landesregierung da nicht möglich, einen für alle Kommunen einheitlichen Bußgeldkatalog aufzustellen?“

Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Stadt Duisburg
Foto: Petra Grünendahl

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2 Kommentare "Duisburg: Textile Mund-Nase-Bedeckung ab Montag in vielen Bereichen Pflicht"

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