Für ein verträgliches Miteinander von Erholungsuchenden und Natur sind in Landschafts- und Naturschutzgebieten gewisse Regeln unerlässlich. So ist beispielsweise das Grillen, das Befahren und Parken abseits befestigter Wege in Landschaftsschutzgebieten nicht gestattet. In Naturschutzgebieten dürfen darüber hinaus Hunde nicht ohne Leine geführt werden. Auch ist das Wandern abseits der Wege dort nicht erlaubt. Die Naturschutz-Ranger haben darauf einen Blick und sind dafür mit ordnungsbehördlichen Vollmachten ausgestattet. Sie informieren darüber hinaus über den Schutz von Flora und Fauna und suchen das persönliche Gespräch, um für die richtigen Verhaltensweisen in der Natur zu sensibilisieren.
Ein bedeutsamer Anteil der Fläche von Duisburg sind Wald und freie Landschaft. So ist knapp die Hälfte des Stadtgebietes über den Landschaftsplan der Stadt Duisburg erfasst und als Land- und Naturschutzgebiete geschützt. Diese Räume erfüllen eine zentrale Funktion für den Natur- und Landschaftsschutz, stellen aber auch wichtige Erholungsgebiete für die Bürgerinnen und Bürger des Ballungsraums „Ruhrgebiet“ dar.
Stadt Duisbsurg
Foto: Uwe Köppen
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