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Corona-Einreiseverordnung: Neues Onlineformular für Reiserückkehrer

Ab sofort können sich Reiserückkehrer über ein Onlineformular beim Gesundheitsamt melden.

Coronavirus. Grafik: CDC.
Personen, die aus einem Risikogebiet in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen, müssen sich sofort nach der Einreise unaufgefordert für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Das regelt die Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW. Die aktuelle Verordnung ist unter www.mags.nrw.de zu finden. Risikogebiete nennt das Robert-Koch Institut (RKI) auf seiner Internetseite unter www.rki.de. Unverzüglich nach der Ankunft muss außerdem das Duisburger Gesundheitsamt über die Einreise informiert werden. Dies geht ab sofort auch über ein Onlineformular.

Alternativ zur 14-tägiggen Quarantäne können sich Reiserückkehrer auch maximal 48 Stunden vor Einreise oder direkt nach der Einreise nach Deutschland testen lassen. Sobald ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, ist man von der Absonderungspflicht befreit. Dieses Zeugnis muss mindestens 14 Tage nach der Einreise aufbewahrt und nur auf Verlangen des Gesundheitsamtes vorgelegt werden.

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Weitere Infos zum Thema Reiserückkehrer sowie das Onlineformular gibt es unter www.duisburg.de/coronavirus.
Stadt Duisburg
Grafik: CDC

 

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