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Sonderregelung endet: Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

Das Jobcenter an der Friedrich-Wilhelm-Straße in der Duisburger Innenstadt. Foto: Petra Grünendahl.
Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Diese Sonderregelung endet am 30. August 2020.

Kundinnen und Kunden des jobcenter Duisburg mussten während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus.

Das jobcenter Duisburg verschickt deshalb ab dem 20. Juli 2020 Schreiben an alle Kundinnen und Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August 2020 endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft beim jobcenter Duisburg eingehen. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragsunterlagen können auch bequem online übermittelt werden.
Jobcenter Duisburg
Foto: Petra Grünendahl

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