Anzeige

Corona: Neue Regel gelten auch für Stadt Duisburg

Land Nordrhein Westfalen setzt Beschlüsse aus der Bund Länder Konferenz um

Mit der Mund-Nase-Maske unterwegs. Foto: Petra Grünendahl.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen gelten die Regelungen ab Montag, 2. November auch in Duisburg. Um Infektionsketten zu unterbrechen, ist es dabei weiterhin ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert.

Diese Vorgaben gelten nun in Duisburg:

  • Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes erlaubt. Insgesamt dürfen sich aber nicht mehr als zehn Personen zusammen aufhalten.
  • Geschlossen werden Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen. Die Abholung und Lieferung von Speisen bleibt erlaubt.
  • Untersagt ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
  • Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Geschlossen werden z. B. Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder und andere Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen.
  • Geschlossen werden Betriebe für Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios. Friseurbesuche unter den bestehenden Hygiene-Auflagen bleiben erlaubt.
  • Übernachtungsangebote gibt es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke.

Die neue Verordnung sieht vor, dass Kitas und Schulen gegebenenfalls ihre Hygienekonzepte nachschärfen sollen, jedoch geöffnet bleiben. Auch der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet.

Unternehmen und Einrichtungen, die von temporären Schließung erfasst sind, wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Bestehende Hilfsmaßnahmen werden verlängert. Dies gilt etwa für den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Solo-Selbstständigen.

Anzeige

Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bund und Länder sich erneut beraten und notwendige Anpassung vornehmen. Den vollständigen Beschluss von Bund und Land gibt es hier:  www.land.nrw/corona.

Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Stadt Duisburg
Foto: Petra Grünendahl

 

Anzeige

 

 

 

 

 

 

Anzeige

Ein Kommentar "Corona: Neue Regel gelten auch für Stadt Duisburg"

Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen