Änderung im Infektionsschutzgesetz: gute Nachricht für berufstätige Eltern
Im Infektionsschutzgesetz heißt es jetzt: „Eine erwerbstätige Person erhält eine Entschädigung in Geld, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund dieses Gesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten auch aufgrund einer Absonderung untersagt wird.“ Bislang hatten Eltern, die ihr unter Quarantäne stehendes Kind betreuen, keine Ansprüche auf Lohnersatz.
„Für Alleinerziehende bedeutete das bisher finanzielle Einbußen und/oder Konflikte mit dem Arbeitgeber“, sagt Nicola Stroop. Sie stützt sich dabei auf Anrufe bei der Corona Krisenhotline für Alleinerziehende des VAMV NRW.
Corona-Krisenhotline für Alleinerziehende
Die Doppelbelastung aus Existenzsicherung und Kinderbetreuung in den vergangenen Wochen hat viele Alleinerziehende an ihre Grenzen gebracht. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen brach bei vielen das private Netzwerk zusammen. Die Folge waren große Erschöpfung und finanzielle Einbußen. Der VAMV NRW bietet deshalb eine Corona Krisenhotline für Alleinerziehende an:
- Telefon 0201 / 82774-799 Mo, Di, Do, Fr 9-14 Uhr
- oder Terminanfrage per E-Mail an info@vamv-nrw.de
Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. Foto: Alexander Dummer auf Unsplash
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