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Festanstellung trotz Handicap: jobcenter Duisburg unterstützt Arbeitgeber bei Einstellung

Symbolbild Schweißer. Foto: WikiImages auf Pixabay.
Ahmet Arslan hat das Schweißen im Blut. Viele Jahre hat er bei Thyssenkrupp in Duisburg als Schweißer gearbeitet, bis er die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen 2015 nicht mehr ausüben konnte. Da es beim damaligen Arbeitgeber keine beruflichen Alternativen gab, wurde der damals 44-Jährige arbeitslos. Seine Bemühungen, eine neue Arbeitsstelle zu finden, schlugen fehl, vielleicht auch aufgrund einer Schwerbehinderung. Ahmet Arslan gab die Hoffnung dennoch nicht auf. Er absolvierte Lehrgänge zum Schweißwerkmeister. Mit dieser Qualifikation, die von der Deutschen Rentenversicherung finanziert wurde, verbesserten sich die Berufsaussichten schnell.

Ab Dezember 2019 absolvierte er für drei Monate eine sogenannte Probebeschäftigung bei der Schweißtechnik Akademie, heute AGS Schulungsgesellschaft mbH (Schweißtechnische Lehrschule) in Duisburg. „Bei der Probebeschäftigung haben wir ein Instrument um auszuprobieren, ob ein behinderter Mensch den Anforderungen des Arbeitgebers gerecht wird und ins Team passt“, erläutert Beate Blumenthal, Bereichsleiterin im jobcenter Duisburg. Der behinderte Mensch geht hierbei ein befristetes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber ein. Für die Dauer von bis zu drei Monaten bezieht er reguläres Gehalt, der Arbeitgeber übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge. Der Vorteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass seine gesamten Ausgaben – d. h. das gezahlte Gehalt und die kompletten Ausgaben zur Sozialversicherung – nach Abschluss der Probebeschäftigung vom jobcenter erstattet werden: ihm entstehen somit durch die Probebeschäftigung keine Kosten, er tritt nur in Vorleistung. Da liegt der Nutzen für beide Seiten auf der Hand!

Im Fall von Ahmet Arslan war der Arbeitgeber sehr zufrieden mit dem neuen Mitarbeiter auf Probe. Im Anschluss an die Probebeschäftigung erfolgte die unbefristete Einstellung als Dozent für die Schweißlehrgänge. Hier kann Ahmet Arslan nun sein fundiertes Wissen weitergeben. Zudem hat er die Niederlassungsleitung übernommen.

„Diese Einstellung wurde vom jobcenter Duisburg mit einem Eingliederungszuschuss gefördert“, erklärt Beate Blumenthal. „Beim Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung, d.h., dass das jobcenter Duisburg ganz individuell prüft, ob ein solcher Zuschuss grundsätzlich an den Arbeitgeber gezahlt werden kann und wie lange und in welcher Höhe er gewährt wird.“ Voraussetzung für den Zuschuss ist immer, dass er zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist. Die Ausgestaltung der Förderung richtet sich nach der individuellen Minderleistung sowie anderen Faktoren wie z.B. dem Alter oder der Qualifikation und kann demnach in unterschiedlichen Förderhöhen und –dauern erfolgen.

Für Arbeitgeber, die sich für die Einstellung eines Menschen mit Behinderung interessieren, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Für einen Termin kontaktiert man die Reha-Spezialisten des gemeinsamen Arbeitgeber-Service: Entweder telefonisch unter 0203 / 302-1319 (Herr Maas, jobcenter Duisburg) oder 0203 / 302-1673 (Frau Sommerfeldt, Agentur für Arbeit Duisburg) sowie per Mail unter Michael.Maas@jobcenter-ge.de und Sabine.Sommerfeldt@arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit: 2,7 Milliarden Euro für Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen

Die Bundesagentur für Arbeit hat den internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen zum Anlass genommen, verstärkt für Inklusion in der Arbeitswelt zu werben. Im Haushalt der BA für das kommende Jahr stehen 2,7 Milliarden Euro bereit, um Menschen mit Behinderungen zu fördern.

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Die BA hat für das kommende Jahr rund 2,7 Milliarden Euro in den Haushalt eingestellt, um die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Das sind 40 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Mit dem Budget fördert die BA etwa Aus- und Weiterbildungen von Menschen mit Behinderung, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber oder Leistungen zur beruflichen Bildung, die unter anderem in Werkstätten für behinderte Menschen erbracht werden.

„Wir werden nach der Pandemie wieder über Fachkräftebedarfe sprechen. Menschen mit Behinderungen sind häufig gut qualifiziert und motiviert. Das ist eine Chance für Unternehmen, die händeringend Fachkräfte suchen“, so Christiane Schönefeld, Vorstand Personal und Finanzen.

Jeder zehnte Beschäftigte der BA schwerbehindert
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die BA liegt deutlich über der geforderten Quote. Im Jahr 2019 waren 10,9 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zählt zum Selbstverständnis der BA. So wirbt sie selbst gezielt um Mitarbeitende mit Schwerbehinderung. Mit dem im Frühjahr veröffentlichten Aktionsplan Inklusion hat die BA eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt.

Menschen mit Schwerbehinderung häufig länger arbeitslos
Die Arbeitsmarktchancen für die Gruppe der Menschen mit Schwerbehinderung unterscheidet sich vom allgemeinen Durchschnitt. Zwar ist deren Arbeitslosigkeit seit dem Lockdown im März geringer angestiegen als die gesamte Arbeitslosigkeit. Werden Menschen mit Schwerbehinderung aber arbeitslos, brauchen Sie häufig länger, um diese wieder zu beenden. Bezogen auf alle Arbeitslosen wird die Arbeitslosigkeit nach durchschnittlich 128 Tagen beendet, bei Menschen mit Schwerbehinderung braucht es 167 Tage.

Im November waren 172.000 Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet, 14.000 (+9,1 Prozent) mehr als vor dem Lockdown. Die allgemeine Arbeitslosigkeit stieg im selben Zeitraum um 15,6 Prozent auf zuletzt 2,7 Millionen.
Jobcenter Duisburg / Bundesagentur für Arbeit
Foto: WikiImages auf Pixabay

 

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