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Neue Abschlussbezeichnung: Mit der Höheren Berufsbildung zum Bachelor und Master Professional

Die Anforderungen für den Bachelor Professional und den Master Professional. Screenshot: IHK NRW.
‚Wer Bachelor oder Master werden möchte, muss studieren.‘ So lautete bisher das Credo. Doch auf dem Papier sind die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung (z.B. Industriemeister, Fachwirt oder Betriebswirt) schon lange mit den akademischen Titeln gleichwertig. Doch das wusste bisher aber so gut wie niemand.

Das ändert sich nun. Die Bundesregierung hat mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Januar 2020 die Fortbildungsstufen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt. Etwa ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurden nun endlich auch die ersten Prüfungsverordnungen mit der neuen Abschlussbezeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wer sich fortan etwa in Bilanzbuchhaltung weiterbilden lässt, darf sich auch Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung nennen. Wer geprüfter Betriebswirt wird, trägt gleichzeitig den Titel Master Professional in Business Management. Robert Schweizog, Geschäftsführer Bildung bei IHK NRW: „Für die Absolventen der Höheren Berufsbildung sind das gute Nachrichten. Nun wird auf den ersten Blick deutlich, welch hohes Bildungslevel sie erreicht haben.“ Bisher sei der Nachweis über die Einstufung des Abschlusses im sogenannten Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eher umständlich gewesen.

Neben den Bilanzbuchhaltern können ab sofort auch Medienfachwirte, Fachwirte für Einkauf, Industriemeister der Fachrichtung Printmedien und Meister für Veranstaltungstechnik die zusätzliche Abschlussbezeichnung Bachelor Professional erwerben. Für Klaus Bourdick, bildungspolitischer Sprecher von IHK NRW, kann das nur ein Anfang sein: „Wir prüfen in NRW jedes Jahr circa 10.000 Teilnehmer in mehr als 80 verschiedenen Qualifikationsprofilen der Höheren Berufsbildung. Es wäre im Sinne einer Verdeutlichung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung, dass all diese Absolventen so bald wie möglich auch den Professional-Titel in der Abschlussbezeichnung tragen dürfen.“ Hierfür seien laut Bourdick aber noch Beschlüsse der jeweiligen Sozialpartner, die für die Neuregelung dieser Weiterbildungsprofile zuständig sind, notwendig.

Weitere Informationen zur Höheren Berufsbildung und dem Weg zum Bachelor und Master Professional gibt es unter: https://www.ihk-nrw.de/masterplan.

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IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.
IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V.

 

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