Dazu Peter Ibe, CDU-Ratsherr und Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses in Duisburg: „Der Verein wurde seitens der Verwaltung seinerzeit geprüft und erfüllte alle Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger freier Jugendhilfe. Dass sich über die Jahre dann wohl illegale Machenschaften in der Führung des Vereins entwickelten, wurde erst 2018 bekannt.“ Dass der Fall an sich aufs Schärfste zu verurteilen ist, steht für Peter Ibe außer Frage. „Sich durch einen gemeinnützigen Verein, der vorgibt, Menschen zu helfen, illegalerweise persönlich an Steuergeldern zu bereichern, ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern muss auch eindeutig strafrechtliche Konsequenzen haben.“
Dass sich Ermittlungen aufgrund der Komplexität eines Falles in die Länge ziehen, bis sie in einem Prozess münden, der dann zu einem Urteil kommt, ist zu bedauern, aber hinzunehmen. Wenn aber, wie aus den Ermittlungen der Duisburger Staatsanwaltschaft jüngst über Medienberichte kolportiert wurde, Ermittlungen der Steuerfahnder durch das zuständige Finanzamt Duisburg-West und die Oberfinanzdirektion Rheinland behindert werden, somit der Angeklagte mutmaßlich sogar geschützt wird, ist das skandalös.
„Dass sich die Finanzbehörden zu diesem Vorwurf der Steuerfahnder bisher nicht erklären, verstärkt den Eindruck, dass hier etwas nicht stimmt. Wenn die Staatsanwaltschaft zudem die Einschätzung äußert, dass eine bislang nicht greifbare Verbindung zwischen Politik, Verwaltung und der praktizierten Flüchtlingshilfe durch den Verein ZOF besteht, schrillen alle Alarmglocken“, empört sich der Duisburger CDU-Politiker.
Es muss umgehend geklärt werden, warum die zuständigen Finanzbehörden angeblich nicht konstruktiv und nachvollziehbar an der Bearbeitung des Falles durch die Staatsanwaltschaft mitarbeiten und ob es justiziable Verbindungen zwischen dem Verein, der Verwaltung und der Politik gibt. „Wer hält hier die schützende Hand über den Verein?“
CDU-Ratsfraktion Duisburg
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