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Personenbeförderungsgesetz: DGB fordert Nachbesserungen gegen Sozialdumping

Angelika Wagner, Regionalgeschäftsführerin des DGB Niederrhein. Foto: DGB Niederrhein.
Anfang März debattierte der Bundestag in 2./3. Lesung über das Personenbeförderungsgesetz. Von der Novelle sind zehntausende Beschäftigte im Verkehrssektor in der gesamten Bundesrepublik betroffen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund in-Duisburg fordert dringende Verbesserungen für den Gesetzentwurf ein. Dazu sagte Angelika Wagner, Vorsitzende des DGB Duisburg:
„Soziale Standards zum Schutz der Beschäftigten müssen für alle gelten – genau wie ökologische und qualitative Grundsätze. Das muss im neuen Personenbeförderungsgesetz unmissverständlich festgeschrieben werden. Der aktuelle Gesetzentwurf bietet jedoch weder aus Arbeitnehmersicht noch mit Blick auf den Klimawandel Antworten. Der DGB fordert, dass die Abgeordneten im Parlament nachbessern.

Für die über 130.000 Beschäftigten in privaten und öffentlichen Verkehrsunternehmen ist es alle acht Jahre das Gleiche: Wenn die Verträge neu vergeben werden, müssen sie geringere Bezahlung, schlechtere Arbeitsbedingungen oder sogar den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten. Tarifgebundene Unternehmen werden zusehends aus dem Markt gedrängt. Das muss endlich ein Ende haben. Wir fordern, dass Union und SPD endlich umsetzen, was sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Auch Beschäftigte neuer Mobilitätsdienste wie beispielsweise Uber und Lyft müssen vor Sozialdumping und prekären Arbeitsbedingungen geschützt werden. Für die Plattformanbieter müssen die gleichen Regeln gelten wie für ÖPNV-Unternehmen. Jeder Verstoß gegen soziale Standards – beispielsweise durch Subunternehmer – muss Sanktionen nach sich ziehen. Außerdem fordern wir eine Vorbestellfrist für Fahrten mit solchen Dienstleistern, wenn ÖPNV und Taxen ein gutes Angebot vor Ort bieten. Dass Mietwagen mit Fahrer nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren müssen reicht nicht aus, um das ÖPNV-Angebot vor dem Ausbluten zu schützen.“

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Hintergrund:
Seit 2013 gewährt das PBefG eigenwirtschaftlichen Anträgen, bei denen das Unternehmen auf öffentliche Zuschüsse verzichtet, Vorrang. Die Vorgabe von Qualitäts- und Sozialstandards und die Direktvergabe des Auftrags durch Kommunen an eigene Unternehmen werden umgehend verdrängt. Die Kommunen sind gezwungen, Billigangebote anzunehmen, die sich an keinerlei soziale und ökologische Standards oder Tariftreuegesetze orientieren müssen. Das geht auf Kosten der Qualität der Leistung, also der Fahrgäste, und der Beschäftigten. Ins Hintertreffen geraten öffentliche und/oder tarifgebundene Anbieter.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Region Niederrhein

 

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