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Wirtschaftsbetriebe Duisburg: Fördergelder des Bundes für die Umsetzung der Wasserstoffstrategie bewilligt

Wasserstoff-Fahrzeug der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Foto: WB Duisburg.
Bereits im Jahr 2020 haben die Wirtschaftsbetriebe Duisburg Fördermittel des Bundes und der Europäischen Union erhalten um zwei Abfallsammelfahrzeug mit alternativem Antrieb einzusetzen. Im Herbst 2020 wurde das erste vollelektrische und im Dezember ein wasserstoffbetriebenes Entsorgungsfahrzeug geliefert.

Nachdem die Wirtschaftsbetriebe seit Jahren bereits mehrere Fahrzeuge im Bereich der Kleinfahrzeuge und seit letztem Jahr die beiden Großfahrzeuge mit alternativem Antrieb im Einsatz haben, stand fest, dass die Ausweitung auf die Brennstoffzellentechnik fortgesetzt werden soll. Daher möchten die Wirtschaftsbetriebe Duisburg ihre Wasserstoffstrategie weiter umzusetzen.

Gerade als größter Flottenbetreiber im Stadtgebiet sind die Wirtschaftsbetriebe dafür prädestiniert, die CO2-Belastung und den Lärm in Duisburg zu verringern. Mit Unterstützung der NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) und dem Projektträger Jülich (PtJ) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Wirtschaftsbetrieben eine Förderung von etwa 4,8 Millionen Euro bewilligt. Mit dieser Summe werden in 2021 und 2022 insgesamt sechs weitere Abfallsammelfahrzeuge mit Brennstoffzellen beschafft. Die Wirtschaftsbetriebe treiben das Thema Wasserstoff damit konsequent weiter voran.

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„Wir sind Vorreiter bei der Etablierung einer lokal emissionsfreien Abfalllogistik in einer Großstadt“, freut sich Thomas Patermann, Sprecher des Vorstandes der Wirtschaftsbetriebe, über die Förderung. „Dies ist ein Gewinn für alle Duisburger Bürgerinnen und Bürger. Es zeigt aber auch, dass Duisburg eine sehr innovativer Standort ist. Fördermittel in dieser Größenordnung für Duisburg und für den Klimaschutz sind gerade in dieser Zeit ein richtig gutes Signal für unser Unternehmen und für Duisburg“.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR

 

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