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Corona-Schutzverordnung / Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg: Anpassungen ab Montag, Ausgangssperre ab heute

Ab Montag nur noch bedarfsorientierte Notbetreuung in den Kitas und in der Kindertagespflege

Kindergarten. Foto: Carola68 / pixabay.
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes verbunden ist eine Bundesnotbremse in der Kindertagesbetreuung. In Kommunen, in denen die Wocheninzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht wird, ist ab dem übernächsten Tag nur noch eine bedarfsorientierte Notbetreuung möglich. Die Regelungen für die Notbetreuung trifft das Land.
Das bedeutet: Ab Montag, 26. April, bieten die Duisburger Kitas und die Kindertagespflege nur noch eine Notbetreuung an.

Diese gilt für

  • Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist.
  • Kinder, die als besondere Härtefälle gelten. In diesen Fällen ist eine Absprache mit dem Jugendamt erforderlich.
  • Kinder aus belasteten Lebenslagen bzw. deren Lebenssituation ggf. mit einem erhöhten Bedarf einhergeht und die einen besonderen individuellen Bedarf haben. Diese Familien werden von den Kindertagesbetreuungen aktiv angesprochen und eingeladen.
  • Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.
  • Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung.
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.

Eltern sollen die Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass die Betreuung in Anspruch genommen wird, müssen die Eltern eine Eigenerklärung vorlegen, mit der sie bestätigen, dass sie auf die Notbetreuung angewiesen sind.

Die Absenkung der wöchentlichen Betreuungszeit um 10 Stunden bleibt für die Kinder in der Notbetreuung bestehen.

 
 
Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes werden insbesondere folgende Regelungen im Vergleich zur bisherigen CoronaSschutzVO neu geregelt:

Im ÖPNV und an Haltestellen der DVG wird die FFP2-Maske Pflicht. Foto: Petra Grünendahl.

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  • In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung.
  • Die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden, ist zulässig. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die kontaktlose Ausübung von Sport im Freien auch in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung vor der Sportausübung einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
  • Die Öffnung von Wettannahmestellen ist untersagt.
  • Sofern Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr geöffnet sein dürfen, erfolgt eine Begrenzung der Kundenzahl, und zwar bis 800 Quadratmeter ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche, ab 800 Quadratmeter ein Kunde je 40 Quadratmeter.
  • Die Testpflicht vor Friseurdienstleistungen und nichtmedizinischer Fußpflege ist nun im Infektionsschutzgesetz geregelt.
  • Im ÖPNV und an Haltestellen der DVG wird die FFP2-Maske Pflicht.

Unverändert weiter gelten für Duisburg folgende Regelungen:

Foto: CDC.

  • Kontaktbeschränkung: Die Zahl von Personen aus unterschiedlichen Hausständen, die sich im Privatraum treffen dürfen, ist auf maximal fünf Personen begrenzt
  • Maskenpflicht an den bekannt gegebenen belebten Orten unter freiem Himmel
  • Maskenpflicht um Schulen und Kitas
  • Maskenpflicht beim Verweilen außerhalb von befestigten Wegen an den bekannt gegebenen Bereichen der Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der Regattabahn
  • Maskenpflicht vor den Ein- und Ausgängen von sakralen Räumen
  • Maskenpflicht (medizinische Maske) in privaten Fahrzeugen (mit Ausnahme der fahrzeugführenden Person)
  • Maskenpflicht auf den Parkplätzen 1, 2 und auf dem Stadionvorplatz vor der Schauinsland-Reisen-Arena drei Stunden vor / nach Heimspiel MSV
  • Alkoholverbot auf den Parkplätzen 1, 2 und auf dem Stadionvorplatz vor der Schauinsland-Reisen-Arena drei Stunden vor / nach Heimspiel MSV
  • Untersagung der Spielplatznutzung in der Zeit von 18 bis 9 Uhr

Zum Zoo:
Der Krisenstab hat beschlossen, dass der Zoo durch Einzelverfügung geschlossen bleibt.

Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen kostenlosen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.
Stadt Duisburg
Fotos: Petra Grünendahl, Carola68 / pixabay, CDC

 

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