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Hauptzollamt Duisburg: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe

Vier Personen flüchten und verstecken sich im Gebüsch

Zoll-Prüfung im Baugewerbe. Foto: HZA-DU.
Rund 60 Zöllner der Standorte Duisburg und Emmerich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg kontrollierten am vergangenen Freitag, 16. April 2021, Arbeitgeber der Baubranche und die auf sieben Baustellen tätigen Arbeitnehmer. Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Bei den Kontrollen im Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Duisburg (Städte Duisburg, Essen, Mülheim a. d. Ruhr und Oberhausen; Kreise Kleve und Wesel) versuchten vier Arbeiter sich der Kontrolle zunächst zu entziehen, indem sie sich abseits einer Baustelle in einem Gebüsch versteckten. Sie wurden jedoch entdeckt und der Baustelle wieder zugeführt. Insgesamt wurden über 160 Personen von rund 60 Unternehmen kontrolliert. Neben den Personenbefragungen fanden parallel auch Geschäftsunterlagenprüfungen der Unternehmen statt. In 19 Fällen sind noch weitere Sachaufklärungen erforderlich. Im Einzelnen ergaben sich Verdachtsfälle, dass:

  • in 10 Fällen die Sozialversicherungsbeiträge nicht in richtiger Höhe bzw. gar nicht entrichtet wurden (darunter in 3 Fällen der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit) und
  • in 9 Fällen ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt wurden.

Ein Arbeiter war zur Entnahme einer DNA-Probe wegen des Tatverdachts einer gefährlichen Körperverletzung ausgeschrieben. Die Person wurde an eine Streife der Landespolizei übergeben.

Die Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird. In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.

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Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer kommt.

Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Hauptzollamt Duisburg (HZA-DU)

 

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