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Bundestagswahl am 26. September 2021 – Zahlen, Daten, Fakten

Stimmzettel für die Bundestagswahl. Foto: Alireza Khalili / NGG.
Am Sonntag, 26. September, findet von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum Bundestag statt. Das Gebiet der Stadt Duisburg ist dazu in 323 Wahlbezirke (an 157 Standorten) eingeteilt. Zusätzlich wurden für die Bundestagswahl 105 Briefwahlbezirke eingerichtet (48 mehr als zur Bundestagswahl 2017).

Die Stimmabgabe ist grundsätzlich in allen 323 Stimmbezirken möglich (vorausgesetzt der Wähler ist im Wählerverzeichnis eingetragen bzw. legt den entsprechenden Wahlschein vor).

Das jeweils zuständige Wahllokal wurde allen Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Im Internet findet man das Wahllokal unter https://wahlergebnis.duisburg.de/.

Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 4.200 ehrenamtliche Helfer berufen.

Insgesamt sind 318.683 Duisburger für die Bundestagswahl wahlberechtigt. Hiervon sind 165.129 Frauen und 153.554 Männer wahlberechtigt. Erstmalig wählen dürfen bei der Bundestagswahl 8.088 Bürgerinnen und 8.464 Bürger (gegenüber Bundestagswahl 2017).

Wahlberechtigung für die Bundestagswahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG,

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Man muss in der Regel also seit dem 26. Juni 2021 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis seiner Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Das Wählerverzeichnis wurde zum Stichtag 15. August 2021 erstellt, sodass ab dem 23. August 2021 die Wahlbenachrichtigungen versandt werden konnten.

Personen, die in der Zeit ab dem 16. August 2021 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt haben, bleiben in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnadresse und können in dem ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilten Wahlraum ihre Stimme abgeben.

Sollten sie ihren Hauptwohnsitz in der Zeit zwischen dem 15. August und 5. September 2021 von Duisburg in eine andere Stadt oder umgekehrt verlegen, bleiben sie in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnanschrift gemeldet, es sei denn, sie beantragen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer Zuzugsgemeinde.

Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der Wahl teilnehmen. Für die Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis oder Reisepass. Wer sich nicht sicher ist, in welches Wahllokal er/sie muss, kann diese Information unter https://wahlergebnis.duisburg.de abrufen oder bei Call Duisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.

Briefwahl
Seit dem 23. August 2021 gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Darüber hinaus wurden sowohl zentral im Wahlzentrum In den Haesen als auch in fast allen Duisburger Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet. Ausschließlich im Bezirk Mitte wurde die Briefwahlstelle nicht im Bezirksamt Mitte, sondern im Rathaus Duisburg am Burgplatz eingerichtet. In allen Briefwahlstellen war nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es konnte nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.

Die Standorte für die Briefwahl im Einzelnen:
– Bezirksrathaus Walsum, Zimmer 403
– Bezirksrathaus Hamborn, Zimmer 102
– Bezirksrathaus Meiderich/Beeck, Zimmer 216
– Bezirksrathaus Homberg/Ruhrort/Baerl, Zimmer 201 – 203
– Rathaus Burgplatz, Sitzungszimmer 68
– Bezirksrathaus Rheinhausen, Zimmer 220
– Bezirksrathaus Süd, Zimmer 11
– Wahlamt In den Haesen 84, Homberg

Briefwahlanträge wurden bis einschließlich Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beim Wahlamt, In den Haesen 84, DU-Homberg entgegengenommen.

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Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.

Wahlbriefe sollten nur noch direkt bei der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik (Wahlamt), In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg, über den Hausbriefkasten des Rathauses Duisburg, Burgplatz 19, Duisburg-Altstadt oder des Bezirksrathauses Homberg, Bismarckplatz 1 in Duisburg-Homberg überbracht werden, und das auch nur bis spätestens 18 Uhr am Wahltag.

Wenn für Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und sie nicht per Brief gewählt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Wahlscheines sowie des Personalausweises in jedem Wahllokal innerhalb ihres Wahlkreises ihre Stimme abgeben. Ansonsten kann man nur in dem Wahllokal seine Stimme abgeben, wo man in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

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Das Briefwahlinteresse zur Bundestagswahl 2021 ist bis zum Stichtag 21. September 2021 mit 101.910 ausgestellten Wahlscheinen gegenüber 2017 (55.889) deutlich angewachsen.

Stimmabgabe und Auswirkungen durch die Corona- Pandemie
Das Wahlrecht ausüben können ohne zusätzliche gesundheitliche Risiken durch die Corona-Pandemie ausgesetzt zu sein, ist die Maxime bei den Vorbereitungen für diese Wahlen im September 2021. Dies gilt nicht nur für die Wählenden sondern natürlich auch für die eingesetzten Wahlhelfer*innen. Der Hygiene-Standard in den Wahllokalen entspricht den aktuellen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung. So werden für die Wählenden neben der Möglichkeit, einen eigenen Stift für die Stimmabgabe zu nutzen, auch Schreibstifte bereitgehalten, im Eingangsbereich wird eine Handdesinfektion angeboten und eine Zutrittsregelung wird gewährleistet. Die Wahlhelfer*innen werden sowohl durch eine Sichtscheibe als auch durch Masken geschützt.

Auch für Wählende gilt im Wahllokal und auf den Zuwegen eine Maskenpflicht!
Bei der Vorsprache im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitgeführt werden. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand, so ist ein Nachweis der Identität zwingend erforderlich. Der Wahlvorstand kann aber auch trotz Vorlage der Wahlbenachrichtigung bei Zweifeln an der Identität die Vorlage eines Lichtbildausweises verlangen.

Sollte kein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden können, ist der Wahlvorstand gehalten, die Person zurückzuweisen und zu bitten, gegen Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen. Dies ist erforderlich, um möglichen Missbrauch zu vermeiden und dient ausschließlich dem Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen Person.

Wahltag/Ergebnisse
Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in allen Wahlbezirken und in den beiden Briefwahlzentren Gesamtschule Duisburg-Süd, Großenbaum und Erich-Kästner-Gesamtschule, Homberg.

Alle Auszählungen finden öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.

Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im Internet unter https://wahlergebnis.duisburg.de verfolgt werden. Dort können die Ergebnisse in Grafik- und Tabellenform abgerufen werden.

Am 1. Oktober tagt der Wahlausschuss um 13 Uhr öffentlich und stellt das endgültige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl sowie die in den Wahlkreisen 115 Duisburg I und 116 Duisburg II gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest.
Stadt Duisburg
Foto: Alireza Khalili / NGG

 

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