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Benachteiligung in der Gemeindefinanzierung: Stadt Duisburg unterstützt Verfassungsbeschwerde

Symbolfoto: Petra Grünendahl.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen müssen vielfältige Aufgaben übernehmen und sind oftmals nicht nur durch leere Kassen, sondern auch durch die Corona-Pandemie herausgefordert. Dabei garantiert die Verfassung des Landes NRW den Kommunen eigentlich ausreichende finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Durch eine Neuregelung der derzeitigen Landesregierung werden die kreisfreien Städte ab diesem Jahr allerdings erheblich finanziell benachteiligt. Dabei geht es allein für die Stadt Duisburg im Jahr 2022 um 5,5 Millionen Euro. Ab 2023 ist von einer Verdoppelung der Beiträge die Rede.

Aus diesem Grund wird vom Städtetag NRW eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet:

Schlüsselzuweisungen sind Eckpfeiler der Gemeindefinanzierung
Die Stadt Duisburg eint mit den ebenfalls beteiligten Gemeinden Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal eine Gemeinsamkeit: Sie sind kreisfreie Städte und fast alle sind auf (Schlüssel-) Zuweisungen aus dem GFG angewiesen. Der übergemeindliche Finanzausgleich weist in diesem Jahr in NRW ein Volumen von rund 14 Milliarden Euro auf. Für die überschuldete Stadt Duisburg sind diese Zahlungen besonders wichtig. In diesem Jahr erhält sie 680,5 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen. Dieses Geld aus dem Finanzausgleich wird – wie bereits in den vergangenen Jahren – dafür benötigt, die Lücke zwischen eigenen Finanzmitteln; zum Beispiel Grund- und Gewerbesteuern; und dem tatsächlichen aufgabengerechten Finanzmittelbedarf auszugleichen.

Änderung bei der Zuweisungsberechnung ab 2022
Wer wieviel Geld bekommt, ist genau im GFG geregelt und folgt einer komplizierten Berechnung. Grundsätzlich galt aber bisher: Egal ob kreisfreie oder kreisangehörige Stadt, jede wurde gleich behandelt. Das Land NRW weicht nun von diesem Grundsatz ab und bevorzugt bei der neuen Berechnung massiv Gemeinden im kreisangehörigen Raum. Diese werden nun durch abweichende, sogenannte fiktive Hebesätze „arm gerechnet“ und erhalten somit mehr Schlüsselzuweisungen – zulasten der häufig überschuldeten kreisfreien Städte. Allein in diesem Jahr beläuft sich der Schaden für die kreisfreien Städte auf 109 Millionen Euro, für das nächste Jahr ist bereits eine Verdoppelung zu befürchten.

Kreisfreie Städte bereiten Verfassungsbeschwerde vor
Oberbürgermeister Sören Link sagt: „Es macht mich fassungslos, dass eine Stadt wie Duisburg, die als Stärkungspaktkommune über zehn Jahre ihre Hausaufgaben gemacht und ihre Finanzen wieder auf ein solides Fundament gestellt hat, in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit von der Landesregierung derart hintergangen wird. Das ist ein massives Umverteilungsprogramm zugunsten des ländlichen Raumes, auf Kosten Duisburgs und anderer Städte.“

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Auch die Stadt Duisburg wird sich deshalb – zusammen mit anderen Mitgliedern des Städtetages NRW – solidarisch zeigen und sich an den Prozesskosten der Kommunalverfassungsbeschwerde beteiligen.

Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack sieht die sich abzeichnende Erholung der städtischen Finanzen mittelfristig in Gefahr: „Durch die Neuregelung wird Duisburg allein in diesem Jahr auf rund 5,5 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen verzichten müssen, in den nächsten Jahren könnten sich die Beträge sogar verdoppeln. Als hochverschuldete Kommune sind wir ohnehin chronisch im Nachteil gegenüber wohlhabenden Kommunen, weil wir freie Mittel nicht investieren können, sondern zur Schuldentilgung verwenden müssen. Wenn uns jetzt auch noch die freie Spitze weggenommen wird, dann kann von Chancengleichheit oder gleichwertigen Lebensverhältnissen keine Rede mehr sein. Diese Landesregierung treibt die Städte geradezu in die Klage. Sie lässt uns keine andere Wahl.“
Stadt Duisburg
Foto: Petra Grünendahl

 

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