Wer Kunde bleiben will, bekommt eine saftige Erhöhung des Grundpreises um 238 ProzentVon Petra Grünendahl
Kein „Preiserhöhungsschreiben“, sondern gleich eine ordentliche Kündigung schickten die Stadtwerke Düsseldorf ihren Kunden jenseits der Stadtgrenze. Ohne eine Erklärung, was bei Annahme des „Folgeangebots“ finanziell auf den Kunden zukommt, wie es bei einer Preiserhöhung gesetzlich vorgeschrieben ist. Nein, der letztendlich gut versteckte brutale Rausschmiss, wenn man als Kunde nicht aktiv wird und um eine Fortführung des Vertrages „bittet“. Da der bisherige Kunde als Antragsteller ja als Neukunde kommt, könnten die Stadtwerke Düsseldorf ihn auch ablehnen. Was dann aber für den überrumpelten Kunden auch erst mal bedeutet, dass sich informieren muss, was er bislang für Kosten in seinem Vertrag hatte und was die Preise im „Folgeangebot“ des Stromanbieters für ihn bedeuten: Den üblichen Vergleich, den man mit einer Preiserhöhung bekommt, gab es hier ja im Kündigungsschreiben nicht. Für einen Kunden, der nicht die Absicht hat, den Stromversorger zu wechseln, ist das Schreiben unterirdisch.
Nur der Grundpreis steigt
Diese Kündigung in Verbindung mit einem „Folgeangebot“ bekommen übrigens wohl nur Kunden im Regio-Tarif. Für Düsseldorfer, für die die Stadtwerke Düsseldorf Grundversorger sind, ändert sich nichts. Für Düsseldorfer scheinen die Grundkosten der Stromlieferung nicht gestiegen zu sein, nur für Kunden jenseits der Stadtgrenze. Wobei Konzessionsabgaben für den jeweiligen Wohnort im Arbeitspreis enthalten sind, wie den Erklärungen zum Preis zu entnehmen ist. Daran kann es also nicht liegen!
Über 40 Prozent der Stromkosten entfallen damit beim Strom sparenden Regio-Kunden (1.200 kWh) damit mittlerweile auf den Grundpreis. Bei 1.500 kWh sind es immerhin noch 37 Prozent. Ohne Preisgarantie ist der neue Tarif obendrein, d. h. die Preise können schneller steigen als der Kunde gucken kann. Und geknebelt wird der Zwangs-Neukunde nun mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Immerhin habe er ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle einer Strompreiserhöhung, sagt das „Kleingedruckte“. Na denn!
Vorsicht Kostenfalle!
© 2022 Petra Grünendahl (Text)
Fotos: Petra Grünendahl
Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen