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Benachteiligung in der Gemeindefinanzierung: Stadt Duisburg klagt gegen Zuweisungsbescheid

Die Stadt Duisburg klagt wegen einer Benachteiligung in der Gemeindefinanzierung gegen den zugrundeliegenden Zuweisungsbescheid.

Euro. Symbolfoto: Petra Grünendahl.
Die Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz stellen für finanzschwache Kommunen eine wichtige Einnahmequelle dar. Dabei garantiert die Verfassung des Landes NRW eigentlich allen Kommunen ausreichende finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Durch eine Neuregelung der Landesregierung werden die kreisfreien Städte ab diesem Jahr allerdings erheblich finanziell benachteiligt. Denn in der Berechnung werden bei diesen Gemeinden höhere Steuereinnahmen angenommen als bei kreisangehörigen Kommunen. Die Folge: Ein Ungleichgewicht bei der Berechnung und 5,5 Mio. EUR weniger Zuweisungen für Duisburg. Gegen den zugrundeliegenden Zuweisungsbescheid klagt die Stadt jetzt.

Gleichzeitig beteiligt sich die Stadt an der zur selben Thematik vorbereiteten Kommunalverfassungsklage. Dieses gerichtliche Überprüfungsverfahren kann genutzt werden, um vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes NRW zu klären, ob das Gemeindefinanzierungsgesetz als solches gegen die Landesverfassung verstößt.

War die Klage alternativlos oder ginge es auch einfacher? Grundsätzlich zeichnet sich ein Rechtsstaat dadurch aus, dass man behördliche Entscheidungen nicht einfach hinnehmen muss, sondern sie von einem unabhängigen Gericht überprüfen lassen kann. Dass im Streit um die Zuweisungen nach dem GFG 2022 gleich zwei Gerichtsverfahren angestrengt werden müssen, hätte vermieden werden können, sagt Oberbürgermeister Sören Link: „Das Kommunalministerium hat die Möglichkeit einer Musterklage abgelehnt und zwingt nun alle Kommunen, die mit der Berechnung der Zuweisungen nicht einverstanden sind, zur individuellen Klage. Damit werden Kosten verursacht und viele Ressourcen bei Gericht gebunden. Ich hätte mir mehr Augenmaß vom Land gewünscht, denn eine Vielzahl an Gerichtsverfahren zum selben Thema sind nicht sinnvoll.“

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Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack ergänzt: „Ein Minus von 5,5 Mio. EUR bei den Schlüsselzuweisungen können wir nicht stillschweigend hinnehmen, zumal die Landesregierung angekündigt hat, die Umverteilung von Stadt zu Land im nächsten Jahr sogar noch zu verdoppeln. Wir brauchen in den kommenden Jahren jeden Cent an Zuweisungen, um unsere Stadt zukunftsfest zu machen. Investitionen in Schulen, Kitas, Straßen, Radwege und Parks sind elementar wichtig für unsere Stadt. Daher können wir es nicht hinnehmen, wenn wir finanziell weiter benachteiligt werden. Daher haben wir nicht nur Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, wir beteiligen uns auch gerne an der solidarischen Mitfinanzierung der Kommunalverfassungsklage, damit diese unsägliche Regelung – die ohne qualifizierte finanzwissenschaftliche Rechtfertigung getroffen wurde – zurückgenommen wird und wieder gleiches Recht für alle gilt.“
Stadt Duisburg
Foto: Petra Grünendahl

 

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