Die Stadt Duisburg bietet in der kommenden Woche dezentrale Impfungen an nachstehenden Standorten, jeweils von 10 bis 16.30 Uhr, an:
Dienstag, 08. März: Yeni Moschee, An der Batterie 18, 47259 Duisburg
Mittwoch, 09. März: Kath. Gemeinde St. Hildegard, Holtener Straße 32, 47167 Duisburg
Donnerstag, 10. März: AOK Rheinland, Falkstraße 35-41, 47058 Duisburg
Freitag, 11. März: Christuskirche Rheinhausen, Friedenstraße 3, 47228 Duisburg
Bitte beachten: An den vorgenannten Standorten werden keine Impfungen mit dem Vakzin von Novavax durchgeführt. Diese erfolgen ausschließlich im städtischen Impfzelt am Hauptbahnhof.
Im Impfzelt am Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz) an der Mercatorstraße besteht täglich die Möglichkeit, sich von 10.30 bis 17.30 Uhr impfen zu lassen.
Hinweise zur Impfung
Die Auffrischungsimpfung ist drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Eine Booster-Impfung frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immungeschwächte Personen möglich.
Auch 12- bis 17-Jährige können sich nach der entsprechenden Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums nun boostern lassen. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.
Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
Kinderimpfungen
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden Kinderarzt geklärt werden. Die Stadt Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben. Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde.
Auf www.duisburg.de/coronadashboard sind zudem umfangreiche Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zum Coronavirus abrufbar.
Bitte beachten:
Die Stadt Duisburg bietet jedem die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung montags bis sonntags von 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr vor dem Duisburger Hauptbahnhof impfen zu lassen. Außerdem werden an sechs Tagen in der Woche mobile Impfungen an verschiedenen Standorten in der Stadt angeboten. Weitere Infos dazu finden sich hier. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen Corona-Schnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter gibt es hier.
Stadt Duisburg
Fotos: Petra Grünendahl (1), Wilfried Pohnke / pixabay (2), Uwe Köppen (1)
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