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Hauptzollamt Duisburg: Zoll geht gegen Schwarzarbeit in Friseursalons und Barbershops vor

Bundesweite Schwerpunktprüfung im Friseurhandwerk

Quelle: Zoll Archivbild.
Über 70 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg überprüften jüngst gezielt Friseursalons und Barbershops. Insgesamt wurden vom nördlichen Niederrhein bis zum westlichen Ruhrgebiet 59 Betriebe sowie die dort tätigen 154 Arbeitnehmer kontrolliert. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen.

Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Neben Personenbefragungen fanden parallel auch Geschäftsunterlagenprüfungen der Betriebe statt. In 30 Fällen sind noch weitere Sachaufklärungen erforderlich. Die weiteren Ermittlungen der FKS des Hauptzollamts Duisburg hierzu dauern derzeit noch an. Vor Ort wurden zwei Ordnungswidrigkeiten- und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes eingeleitet.

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Die FKS der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Hauptzollamt Duisburg

 

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