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Tarifverhandlungen für Leiharbeit: Erfolg für besonders viele Duisburger Beschäftigte

Höhere Löhne und Extras für Gewerkschaftsmitglieder

Angelika Wagner, Regionalgeschäftsführerin des DGB Niederrhein. Foto: DGB Niederrhein.
Die DGB-Gewerkschaften haben für die unteren Entgeltgruppen in der Leiharbeits-Branche Lohnerhöhungen erstritten. In der untersten Lohngruppe steigen die Einkommen in den nächsten 18 Monaten um insgesamt bis zu 24,1 Prozent. Gewerkschaftsmitglieder haben außerdem zukünftig Anspruch auf Extrazahlungen nach sechsmonatiger Mitgliedschaft.

Obwohl die Tarifverträge in der Leiharbeits-Branche erst zu Ende Dezember gekündigt sind, haben die DGB-Gewerkschaften für die unteren Entgeltgruppen bereits Lohnerhöhungen ab Oktober erstritten. Der Grund für die außerordentliche Tarifverhandlung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro und auch danach soll zwischen den Tariflöhnen in der Leiharbeit und dem gesetzlichen Minimum noch ein ordentlicher Unterschied liegen.

Angelika Wagner, DGB-Vorsitzende in Duisburg, macht deutlich: „Gerade angesichts der Krise und der hohen Inflation ist das Ergebnis eine gute Nachricht für die Leiharbeitsbeschäftigten in Duisburg. Hier gibt es eine sehr hohe Quote an so genannter Arbeitnehmerüberlassung. Bei uns sind doppelt so viele Menschen in Leiharbeit wie landes- oder bundesweit. Für die Lohngruppen 2a und 2b wurden Steigerungen von 19 beziehungsweise 16 Prozent vereinbart. Wichtiger Anspruch der Gewerkschaften war es, in den unteren Entgeltgruppen auch künftig einen deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn zu erreichen. Das hat geklappt. Zusätzlich haben wir den Arbeitgebern eine Erhöhung des Bonus für Gewerkschaftsmitglieder abgerungen: Wer mindestens sechs Monate einer Gewerkschaft angehört, erhält bei der Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab November 2023 jeweils 150 Euro mehr. Über übrigen Gehaltsgruppen werden die Tarifvertragsparteien im Herbst dieses Jahres verhandeln.“

Bei den Verhandlungen wurden für die unteren drei Lohngruppen diese Ergebnisse erzielt, die mit einer Laufzeit bis 31.03.2024 ab 1. Oktober 2022 Anwendung finden:
in Entgeltgruppe 1 von 10,88 auf 12,43 Euro,
in Entgeltgruppe 2a von 11,60 auf 12,63 Euro,
in Entgeltgruppe 2b von 12,20 auf 12,93 Euro.

Zum 1. April 2023 steigen die Entgelte
in Entgeltgruppe 1 auf 13,00 Euro,
in Entgeltgruppe 2a auf 13,20 Euro,
in Entgeltgruppe 2b auf 13,50 Euro.

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Zum 1. Januar 2024 steigen die Entgelte
in Entgeltgruppe 1 auf 13,50 Euro,
in Entgeltgruppe 2a auf 13,80 Euro,
in Entgeltgruppe 2b auf 14,15 Euro.

Damit liegen die Entgelte im kommenden April zwischen 8,3 und 12,5 Prozent höher, als sie nur aufgrund der Mindestlohnerhöhung liegen würden.

Außerdem soll die unterste Entgeltgruppe wieder für alle Unternehmen allgemeinverbindlich werden.
Weitere Infos auf der Internetseite www.dgb.de/tarifrunde-leiharbeit.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Region Niederrhein

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