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Ein Jahr legales Onlineglücksspiel: Wie sich die Landschaft verändert hat

Foto: Sergey Zolkin / unsplash.
Nach langem Hin und Her wurde der neue Glücksspielstaatsvertrag letztes Jahr am 1. Juli offiziell eingeführt und sollte durch strenge Auflagen, ständige Kontrollen und eine einheitliche Regelung sicherstellen, dass das Onlineglücksspiel in Deutschland in einem abgesteckten Rahmen zugänglich gemacht wird.

Dieser abgesteckte Rahmen sorgt für einen Konkurrenzdruck, welcher sich durch zahlreiche Boni, verschiedene Angebote und mehr, die man hier im Onlinecasino ausprobieren kann, um selbst zu sehen, welche Möglichkeiten heutzutage offenbart werden.

Die Frage, die bei all dem aber trotzdem gestellt werden muss, ist, ob sich all der Aufwand, die langen Verhandlungen und die Einführung einer eigenen Behörde für all das gelohnt hat. Wie hat sich die Landschaft verändert und konnte hiermit das illegale Glücksspiel wirklich aufgehalten werden? Im Rahmen dieses Artikels werfen wir einen Blick hierauf.

 
Erste Glücksspiellizenz im Mai 2022
Bereits letztes Jahr wurde den einzelnen Bundesländern mit der Einführung des Glücksspielstaatsvertrags die Chance gegeben Lizenzen für den offiziellen Betrieb von Onlinecasinos zu vergeben. Allerdings wurde aufgrund der strengen Auflagen erst im Mai 2022 die erste Lizenz hierfür vergeben.

Die einzige Ausnahme bildete Schleswig-Holstein, wo man bereits 2012 eine Sonderregelung eingeführt hat, die erlaubt das Onlineglücksspiel den Bewohnern von Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 
GGL kontrolliert den Markt
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) soll zukünftig dafür sorgen, dass der Markt kontrolliert und sichergestellt wird, dass eine White-List existiert, auf der die zugelassenen Glücksspielanbieter gelistet werden.

Außerdem sorgt die GGL im Rahmen der Kontrolle des Markts dafür, dass die strengen Auflagen, von den gelisteten Onlinecasinos auch eingehalten werden.

Schlussendlich soll zudem sichergestellt werden, dass illegale Glücksspielanbieter nach und nach vom deutschen Markt verschwinden, wenn sie sich nicht dazu bereit erklären die Regeln einzuhalten, einen Antrag zu stellen und offiziell zugelassen zu werden.

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Online-Casinos ohne Lizenz sind nicht zulässig

Foto: Michał Parzuchowski / unsplash.
Aufgrund der Tatsache, dass in den Jahren vor der Einführung der neuen Version des Glücksspielstaatsvertrags kaum etwas gegen das illegale Glücksspiel unternommen wurde, wussten viele Spieler gar nicht, dass sie daran teilnehmen.

Hierdurch war es etlichen Anbietern, die ihren Firmensitz auf Malta, Curacao und Gibraltar haben möglich Milliardensumme einzunehmen, obwohl sie in erster Linie niemals hätten in Deutschland agieren dürfen.

Mehrere Gerichtsbeschlüssen haben bereits festgestellt, dass das Angebot dieser Glücksspiele nicht zulässig ist. In dieser Hinsicht macht es auch keinen Unterschied, dass die EU-Dienstleistungsfreiheit besteht und hierdurch theoretisch möglich wäre die Leistungen aus einem anderen EU-Land auch in Deutschland anzubieten. Für Glücksspiel ist diese Regel nämlich unzulässig, sodass die deutsche Bundesregierung letztlich die Hand darüber hat, was in Sachen Glücksspiel angeboten werden darf und was nicht.

 
Rückerstattung von Casino-Verlusten ist eine Option
Aufgrund der Unzulässigkeit von Onlinecasinos, liegt es auch nahe, dass die dortigen Verluste nicht rechtskräftig sind. Genau das wurde nun durch deutsche Gerichte bestätigt, die in mehreren Gerichtsurteilen festgestellt haben, dass die Verluste, die in Onlinecasinos ohne Lizenz erzielt wurden, letztlich von den Spielern zurückverlangt werden können.

Dementsprechend kann man nach einem Jahr festhalten, dass die ersten Schritte in die richtige Richtung gemacht wurden, aber noch viel Aufholbedarf in der Sperrung unzulässiger Onlinecasinos besteht und die strengen Auflagen im Laufe der Zeit möglicherweise noch einmal gelockert werden müssen, wenn ersichtlich wird, dass der Markt nicht mehr dynamisch ist. Das wird aber eine Aufgabe der Politik sein, die in den letzten Jahren erfolgreich und sogar prämiert von der Universität Duisburg-Essen analysiert und unterrichtet wurde.
Fotos: Sergey Zolkin / unsplash (1),Michal Parzuchowski / unsplash (1)

 

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