Es gibt jedoch Menschen, die in dem Gesetz einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte sehen – in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder und ihr Erziehungsrecht – und klagten vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten nun allerdings die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und damit die Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen in Deutschland, was Peter Ibe, schulpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion Duisburg, positiv kommentiert: „Es geht um den Schutz der Schwächsten, um besonders gefährdete Kinder vor einer Maserninfektion, die nun einmal gefährlich sein kann. Daher ist das ausgewogene Urteil aus Karlsruhe sehr zu begrüßen, sieht es zwar die Grundrechtseingriffe als nicht unerheblich an, aber als zumutbar.“
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg
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