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Anmeldung zur Einschulung der Schulanfänger

Termin-Vereinbarung nötig

Foto: Dorothe / pixabay.
Kinder, die im kommenden Jahr (2023) schulpflichtig werden, müssen im Zeitraum vom 24. bis 28. Oktober 2022 an den Duisburger Grundschulen angemeldet werden. Wegen der besonderen Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen die Anmeldungen auch in diesem Jahr wieder – nach vorheriger Kontaktaufnahme mit der gewünschten Grundschule – an fest zugewiesenen Terminen.

Schulpflichtig für das kommende Schuljahr 2023/24 sind Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren wurden. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden hierüber in Kürze schriftlich vom Schulamt informiert.

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Kinder, die nach dem 30. September 2017 geboren wurden, können auf Antrag auch an den Grundschulen angemeldet werden. Hierfür ist ebenfalls eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Beim Termin ist das Familienbuch oder ein anderer amtlicher Geburtennachweis des Kindes vorzulegen. Alle anzumeldenden Kinder sollten bei der Anmeldung auch in der Schule vorgestellt werden.
Stadt Duisburg
Foto: Dorothe / pixabay

 

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