Termin-Vereinbarung nötig
Schulpflichtig für das kommende Schuljahr 2023/24 sind Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren wurden. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden hierüber in Kürze schriftlich vom Schulamt informiert.
Kinder, die nach dem 30. September 2017 geboren wurden, können auf Antrag auch an den Grundschulen angemeldet werden. Hierfür ist ebenfalls eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Beim Termin ist das Familienbuch oder ein anderer amtlicher Geburtennachweis des Kindes vorzulegen. Alle anzumeldenden Kinder sollten bei der Anmeldung auch in der Schule vorgestellt werden.
Stadt Duisburg
Foto: Dorothe / pixabay
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